Steuerliche Behandlung von Sterbegeldversicherungen nach BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) fällte am 10. Juli 2024 eine wegweisende Entscheidung zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen. Das Urteil klärt grundlegende Fragen zur steuerlichen Einordnung von Versicherungsleistungen und Bestattungskosten im Erbfall und bringt wichtige Klarstellungen für Erben und Vorsorgende. Im konkreten Fall hatten Erben ihre Tante beerbt, die zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte. Das Bezugsrecht für die Versicherungssumme hatte die Verstorbene bereits an ein Bestattungsunternehmen abgetreten. Nach ihrem Tod stellte das Bestattungsunternehmen 11.653 Euro für die durchgeführte Bestattung in Rechnung, wovon die Sterbegeldversicherung 6.864 Euro übernahm.
Das Finanzamt bewertete den Sachleistungsanspruch aus der Sterbegeldversicherung als Teil des Nachlasses und erhöhte die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer entsprechend. Bei den Bestattungskosten berücksichtigte das Finanzamt lediglich die gesetzliche Pauschale für Erbfallkosten von 10.300 Euro. Nach erfolglosem Einspruch und abgewiesener Klage vor dem Finanzgericht legte der Erbe Revision beim BFH ein. Weiterlesen