Bestattungskosten im Nachlass: Wenn Erben das Erbe anfechten können
Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal aus dem Februar 2025 verdeutlicht, welche rechtlichen Folgen Bestattungskosten im Nachlass haben können und wann eine bereits angenommene Erbschaft noch angefochten werden kann. Der Fall zeigt exemplarisch, welche finanziellen Konsequenzen mit einer Erbschaft verbunden sein können und unter welchen Umständen ein Irrtum zur erfolgreichen Anfechtung führt.
Bestattungskosten gehören rechtlich zu den Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet, dass sie aus dem Vermögen des Verstorbenen zu begleichen sind. Reicht dieses nicht aus, haftet der Erbe grundsätzlich für diese Kosten. Im vorliegenden Fall hatte ein Sohn seinen Vater beerbt, zu dem er seit Jahren keinen Kontakt mehr pflegte. Die Witwe des Verstorbenen organisierte die Bestattung und zahlte zunächst die entstandenen Kosten von rund 7.500 Euro. Anschließend forderte sie vom Sohn die Erstattung, da dieser die Erbschaft nicht innerhalb der sechswöchigen Frist ausgeschlagen hatte. Weiterlesen

Screenshot: HAZ.de
https://www.ronnenberg.de/service/friedhofswesen/






