Friedrich Cordes Bestattungen e.K.
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Wenn es um Babys und kleine Kinder geht, bekommt auch das Thema Sterben noch einmal eine andere Dimension. Um die 15 Prozent aller Schwangerschaften enden tatsächlich unglücklich – mit einer Fehl- oder Totgeburt. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche spricht man dabei von einem Frühabort, ab der 13. von einem Spätabort. Wenn ein Embryo keine Vitalfunktionen zeigt und über 500 g wiegt, nennt man das dann Totgeburt. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von Sternenkinder gesprochen – letztlich ein Begriff für Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.
In Hannover hatten wir kürzlich einen solchen Fall, der durch die Medien ging, weil nicht einmal genug Geld vorhanden war, das Sternenkind zu bestatten. Wir haben damals aktiv eingegriffen und für eine angemessene Ruhestätte gesorgt. Weiterlesen
In den USA ist (war) alles anders!
Overwhelming indeed!
Eine ehemalige amerikanische Bestattungsunternehmerin und ihre Mutter sind Anfang des Jahres (2023) verurteilt worden, weil sie Leichenteile ohne Zustimmung verkauft haben. Megan Hess, 46, und Shirly Koch, 69, sezierten zwischen 2010 und 2018 rund 560 Leichen und verkauften Leichenteile an medizinische Ausbildungsunternehmen, die nicht wussten, dass diese in betrügerischer Absicht erworben worden waren. In einigen Fällen wurden ganze Körper verkauft, so die Staatsanwaltschaft. In den USA ist es zwar legal, Organe für wissenschaftliche Zwecke zu spenden, nicht aber, sie zu verkaufen.
Angehörige vertrauten den zwei Bestatterinnen ihre verstorbenen Familienmitglieder an – doch anstatt die Leichen zu verbrennen, zerlegten die Frauen die Leichen und verkauften die Körperteile. Sie fälschten auch Dokumente, um Leichenteile verkaufen zu können, die mit HIV oder Hepatitis infiziert waren. Weiterlesen
Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit einem Urteil im Oktober 2021 bestätigt. Der Umzug eines Angehörigen oder gar irgendwie veränderte Lebensumstände alleine begründen noch keinen wichtigen Grund.
Was war der Hintergrund? Der Kläger hatte nach einem Umzug in den Bezirk Pankow (Berlin) die Umbettung der Urne seines 2019 verstorbenen Sohnes auf einen in diesem Bezirk liegenden Friedhof beantragt. Seine Begründung: Der Weg zum bisherigen Friedhof im Bezirk Treptow-Köpenick sei ihm aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr zuzumuten. Die Friedhofsverwaltung lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, es liege kein für eine Umbettung erforderlicher wichtiger Grund vor. Weiterlesen
„Wir schieben eine immense Menge von unbezahlten Bestattungsrechnungen aus Sozialamtsfällen vor uns her.“ Das ist ein unhaltbarer Zustand, findet Sven Friedrich Cordes. Und hat die Geschichte eines Sternenkindes in Hannover zum Anlass genommen, dieses auch noch einmal öffentlich ganz deutlich zu machen.
Die „Neue Presse“ schrieb dazu: »Edem wurde nur 25 Tage alt. Das Mädchen war am 13. Juli im Henriettenstift in der 31. Woche als Frühchen auf die Welt gekommen, am 6. August verstarb es nach einer Darm-OP im Kinderkrankenhaus auf der Bult. Seitdem lag der Leichnam des sogenannten Sternenkindes nach der Obduktion im Kühlfach der MHH. Denn die von Trauer wie gelähmte Mutter konnte die 2.000 Euro für die Bestattung nicht aufbringen.
Eine Kostenübernahme durch das Sozialamt war laut Verwaltung ohne vorherige Prüfung nicht möglich— die Dolmetscherin aus Ghana war von den Antragen und Formularen schlicht iiberfordert. Ein Schicksal, das viele Leserinnen und Leser traurig machte, aufwühlte — und eine gewaltige Welle der Hilfsbereitschaft auslöste.«
Die Stadt erklärte gegenüber der Zeitung, dass das Sozialamt vor jeder Kostenübernahme klären müsse, ob Anspruch bestehe. Eine sofortige Kostenzusage sei ausgeschlossen: Es gebe derzeit keine Rechtsgrundlage, die eine Vorleistung ohne Prüfung ermögliche. Bei einfachen Sachverhalten dauere die Bearbeitung rund einen Monat. Verfahren mit umfangreicher Recherche würden sogar mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sven Friedrich Cordes, der den Fall an die Öffentlichkeit brachte, konnte schließlich die komplette Bestattung aus Spendengeldern finanzieren. Das ist natürlich kein Zustand, kann kein Normalfall sein – und so möchte Cordes gerne eine Diskussion auf politischer Ebene anstoßen. Es sei schließlich nicht die Aufgabe von Privatpersonen oder Unternehmen für Leistungen einzutreten, für die der Staat oder die Kommune verantwortlich ist.
Abbildung: „Neue Presse“ Hannover, 30. September 2022
Wir als Bestatter helfen gerne unseren Familien die mit einem Sterbefall verbundenen Abmeldungen von Versicherungen, Abonnements und Versorgungsbescheiden zu erledigen – und natürlich einer ausgewiesenen Sterbegeld-Versicherung. Sehr oft werden auch Lebensversicherungen bei uns eingereicht, die von uns abgemeldet und dann direkt mit den Bestattungskosten verrechnet werden. Das klappt in den allermeisten Fällen auch sehr gut und vor allem schnell. Ausnahmen bestätigen – wie immer – die Regel.
Es ist für Erwachsene, für Partner oder Partnerin und ältere Kinder schwer genug, wenn jemand stirbt – doch was ist mit kleinen Kindern? Wie können sie den Tod verkraften und verarbeiten? Zwar begreifen sie, dass ein Mensch weggegangen ist, aber ein fünf- oder sechsjähriges Kind ist ganz häufig davon überzeugt, dass der Tote, der Verstorbene, auch zurückkommen könnte. Sie können nur schwer verstehen, dass dieses leidvolle Ereignis ein Teil des Lebens darstellt, und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit und Fürsorge. Einem Kind kommen in solch einem Moment so viele Fragen auf, die ein Erwachsener nicht immer beantworten kann. Wichtig ist in jedem Fall Kinder in die Abschiednahme aktiv einzubeziehen. Weiterlesen
Viele Angehörige fragen sich heutzutage, ob eine traditionelle Trauer-Anzeige oder gar Karten noch das Richtige sind. Natürlich geht es hier auch um eine Generationsfrage – die jüngeren, digital agierenden Menschen werden von gut gedruckten Karten wenig halten. Die Wahrheit liegt natürlich wie immer dazwischen. Denn die Verstorbenen sind ja nicht aus dieser Generation – Freunde, Hausbewohner oder Bekannte im Stadtteil sollen und sollten aber durchaus informiert werden. Insofern können Karten oder Anzeigen durchaus ihre Funktion haben.
Anders ist es sowieso bei bekannten Menschen aus der Wirtschaft, Kultur oder Politik. Bei ihnen lässt es sich kaum vermeiden, denn andere Leute wollen sehen, was mit bekannten Gesichtern passiert. Auch wenn es ein trauriger Ereignis ist. Großflächige Zeitungs-Anzeigen sind da immer noch Gang und Gäbe. Doch wie geht man dabei vor? Was gehört an Informationen als Minimum dazu? Weiterlesen
Es ist eine der schwierigsten Phasen unseres Lebens – dann nämlich , wenn es zu Ende geht, es plötzlich klar wird, dass es keine Unsterblichkeit gibt. Und Trauer das überwältigende Gefühl wird. Egal, ob das eigene Leben sich dem Ende zuneigt oder, ob liebe Angehörige und Freunde sterben. Experten unterscheiden dabei mehrere deutliche Phasen (nach Elisabeth Kübler-Ross).
Bezeichnend für die Phase des Leugnens sind Schockgefühle, Unglaube, Starre und Betäubung. Das Leugnen schützt den Trauernden vorübergehend, bis er soweit ist, dass er oder sie sich dem Verlust stellen kann. Man sollte nicht versuchen, diese Phase allzu schnell hinter sich zu bringen. Leugnen ist ein natürliches Phänomen. Trauernde lassen das Leugnen ganz von selbst sein, wenn sie soweit sind. Falls dies selbst nach einigen Wochen nicht der Fall ist, sollten professionelle Berater zu Hilfe gezogen werden. Weiterlesen
Bob Hendrikx hat eine Vision. Mit seinem Bio-Sarg will er eine nachhaltige Begräbniskultur etablieren. So soll der Körper der Verstorbenen zurück in den Kreislauf des Lebens gegeben werden, mit einem Sarg, der die Umwelt bereichert und sie nicht mit schädlichen Materialien belastet. Dazu hat der Niederländer die Firma „Loop“ gegründet, die diese außergewöhnlichen Erdmöbel herstellt.
Der „Lebende Kokon“ verändert die Zersetzung des in ihm ruhenden Körpers. Der Tote kompostiert sehr viel schneller als in einem traditionellen Holzsarg. Ein normaler Sarg benötigt 15-20 Jahre bis er sich vollständig zersetzt hat. Noch weiß man es nicht so ganz genau, doch Hendrikx nimmt an, dass dieser Bio-Sarg den Körper innerhalb von zwei bis drei Jahren auf natürliche Weise zersetzt. Bei diesem Prozess bleibt kaum etwas im Boden zurück, gleichzeitig wird die Qualität des umgebenden Bodens aufgebessert. Der Tote schafft so die Möglichkeit für neues Leben. Weiterlesen
Ist der Trauerfall eingetreten, so fragen sich natürlich die Angehörigen, wie es bei COVID-19 mit der Beerdigung ist? Wie viele Personen unter welchen Bedingungen, können bei der Abschiednahme teilnehmen? Wir haben uns dazu die aktuelle Verfügung der Region Hannover sowie das Hygiene-Konzept der Stadt angesehen. Zur Region gehören übrigens neben der Landeshauptstadt Hannover eine ganze Reihe von Gemeinden – von der Stadt Barsinghausen bis zur Stadt Wunstorf, insgesamt 21.
Die Bedingungen können sich natürlich jederzeit verändern, wenn es die Pandemie nötig macht. Wir sind als Bestatter stets auf dem Laufenden und können Ihnen verlässliche Auskunft geben. Übrigens: Religiöse Veranstaltungen, zu denen alle Trauerfeiern zählen, sind von den Vorgaben der Corona-Verordnung zur „3G-Regelung“ ausgenommen – unabhängig von der Anzahl der Trauergäste ist kein „3G-Nachweis“ erforderlich. Weiterlesen
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