Keine Probleme mit der Sterbegeld-Versicherung! Was man dazu beachten sollte
Wir als Bestatter helfen gerne unseren Familien die mit einem Sterbefall verbundenen Abmeldungen von Versicherungen, Abonnements und Versorgungsbescheiden zu erledigen – und natürlich einer ausgewiesenen Sterbegeld-Versicherung. Sehr oft werden auch Lebensversicherungen bei uns eingereicht, die von uns abgemeldet und dann direkt mit den Bestattungskosten verrechnet werden. Das klappt in den allermeisten Fällen auch sehr gut und vor allem schnell. Ausnahmen bestätigen – wie immer – die Regel.
Vor allem benötigen Angehörige Sterbeurkunden. Da man bei Banken, Versicherungen sowie beim Nachlassgericht Originale einreichen muss, ist die Beantragung gleich mehrerer Exemplare ratsam. Auch die Sterbegeld-Versicherung verlangt üblicherweise die Zusendung einer Sterbeurkunde im Original. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die schnellstmögliche Rücksprache mit dem Versicherer, da die Konditionen der Verträge unterschiedlich sein können.
Wir mussten bei Cordes Bestattungen leider die Erfahrung machen, dass es bei bestimmten Versicherungsunternehmen (leider immer die gleichen – die Bewertungen auf Google vervollständigen unser eigenes Bild) zu Wartezeiten bis zu zwei Monaten kommen kann, auch wenn unserer Meinung nach alle Unterlagen vorliegen.
Dabei werden zum Beispiel immer wieder neue offiziell beglaubigte Kopien von Personalausweisen verlangt, wo eigentlich eine Kopie in Ordnung gewesen wäre. Bei Rückfragen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen immer durch die Familie selbst gestellt werden müssen, bekommen die Fragenden von drei Mitarbeitern oft vier verschiedene Aussagen zum gleichen Thema. Das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung und Wut, die im Moment des Verlustes eines geliebten Menschen nun wirklich mehr als überflüssig ist.
Generell gilt zu beachten, dass die Frist für die Meldung des Todes das jeweilige Versicherungsunternehmen selbst festlegt. Von einer unverzüglichen Mitteilung innerhalb weniger Stunden bis zu einer Meldefrist von 30 Tagen gibt es sehr unterschiedliche Varianten. Eine verspätete Mitteilung kann zu Problemen bei der Auszahlung der versicherten Summe führen. Oft behalten sich die Versicherer eine Prüfung der Todesursache vor, daher vermeidet eine schnellstmögliche Benachrichtigung unnötige Verzögerungen.
Übrigens: Die Versicherungssumme der Sterbegeld-Versicherung ist nicht Teil der Erbmasse. Diese wird an die vom Versicherungsnehmer begünstigte Person ausgezahlt. Ist im Vertrag nichts dazu angegeben, so zahlt der Versicherer die Leistungen in der Regel an die gesetzlichen Erben.
Wir bei Friedrich Cordes Bestattungen empfehlen immer die Sterbefall-Summe durch einen Bestattungsvorsorgevertrag zu fixieren – und dann diese Summe in einem Treuhandvertrag zu sichern, eine Vertrag, der nur nach Vorlage der Sterbeurkunde abrufbar ist. Und vor allem auch vor dem Sozialamt sicher ist. Fragen Sie uns einfach schon jetzt danach, wir beraten Sie gerne.
Foto: hkama