Gesetzesänderungen für Bestatter in Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
Mehrere Bundesländer haben ihre Bestattungsgesetze in den vergangenen Monaten grundlegend überarbeitet. Die aktuellen Gesetzesänderungen für Bestatter betreffen unter anderem die Fristen für die Beisetzung, die zulässigen Bestattungsformen, Vorgaben zur Leichenschau sowie den Umgang mit früh verstorbenen Kindern, den sogenannten Sternenkindern. Damit verändern sich vielerorts Abläufe, Beratungsinhalte und Dokumentationspflichten für Bestattungsunternehmen.
In Hessen ist im Oktober 2025 ein neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Die Höchstfrist für die Bestattung wurde von vier auf zehn Tage nach dem Todeseintritt verlängert, während die Mindestfrist von 48 Stunden unverändert bleibt. Kinder unter 500 Gramm und vor der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche erhalten künftig ein individuelles Bestattungsrecht; Krankenhäuser sind verpflichtet, Eltern aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Zudem wird die Gemeinschaftsbestattung ausdrücklich ermöglicht, eine Anregung, die ursprünglich von kirchlicher Seite kam. Für die Zukunft schafft das Gesetz außerdem eine Ermächtigungsgrundlage, um Leichenschau-Schein und Leichenpass per Rechtsverordnung digital auszustellen. Weiterlesen












