Kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Eine Beerdigung kostet heute im Durchschnitt schon deutlich über 4.500 Euro. Sicher, es gibt auch günstige Bestattungen, die vielleicht zwischen 1.500 und 2.000 Euro kosten, dafür liegen andere aber auch mal über 10.000 Euro. Das sind zweifellos außergewöhnliche finanzielle Belastungen und daher bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, diese Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Erster und meist wichtigster Aspekt ist: Ist verbleibendes Vermögen beziehungsweise das Erbe (inkl. Immobilien- und Aktienbesitz) höher als die Bestattungskosten, kann man das mit der steuerlichen Absetzbarkeit tatsächlich gleich ad acta legen. Ist jedoch kein oder nur ein geringes Erbe vorhanden, kann man den vollen oder teilweisen Betrag bei der Steuer geltend machen. Das gilt aber nur wenn man rechtlich oder sittlich verpflichtet ist, die Bestattung zu bezahlen.
In strittigen Fällen entscheidet tatsächlich das Finanzamt nach Ermessen und je nach Einzelfall. Eine entsprechende Nachfrage wäre also sinnvoll. Die Finanzämter habe alle Beratungsstunden, das kostet nichts und hilft bei der richtige Entscheidung.
Für die Steuererklärung sollte man alle Belege, die mit dem Sterbefall zusammenhängen, aufbewahren. Man addiert sämtliche Kosten und zieht das vorhanden Erbe dann davon ab. Den Restbetrag kann man dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 Euro beim Finanzamt geltend machen.
Übrigens gehören dazu auch durchaus Darlehenszinsen zur Finanzierung der Bestattungskosten, eventuell zu tragende Zahlungsrückstände des Verstorbenen (bei Miete, Strom, usw.) und natürlich die Kosten zur Reinigung und Auflösung der Wohnung der verstorbenen Person. Da regional durchaus unterschiedliche Kosten und Gebühren anfallen können, lässt sich jedoch an dieser Stelle sicher keine generelle Aussage treffen.
Neben dem Finanzamt als Anlaufstelle für eine steuerliche Beratung, mag sich auch ein Steuerberater lohnen, selbst wenn man das sonst nicht für nötig hält. Die nehmen auch durchaus mal einen Fall nur für ein Jahr an.
Klar sollte hier aber auch sein, dass man als Bestattungsunternehmen keine Rechts- und Steuerberatung leisten darf. Aber aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir natürlich ein paar gute, jedoch rechtlich unverbindliche Ratschläge und Tipps mit auf den Weg geben.