Umbettungen und neue Bestattungsrichtlinien in Badenstedt: Was Angehörige wissen müssen
Die fortlaufenden Untersuchungen der Boden- und Grundwasserverhältnisse auf dem Stadtteilfriedhof Badenstedt haben zu einem entscheidenden Beschluss geführt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen zeigten, dass die vorhandenen Bedingungen nicht länger die angemessene Pietät und Würde für die Beisetzung von Verstorbenen gewährleisten können. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung im Dezember 2023 einstimmig entschieden, zukünftig keine Sargbeisetzungen mehr auf diesem Friedhof zuzulassen.
Diese gravierende Änderung erfordert eine Neuorientierung sowohl für die Angehörigen der Verstorbenen als auch für die Bestattungsbranche. Für bestehende Nutzungsrechte wurden Übergangsregelungen getroffen, die es ermöglichen, Sargbeisetzungen unter bestimmten Voraussetzungen fortzuführen. Nach dem Ablauf des Nutzungsrechts besteht zudem die Option, die Grabstätte in ein Urnenwahlgrab umzuwandeln, ohne dass dabei Veränderungen am Grabmal oder am Grabbeet vorgenommen werden müssen.
Ein besonderer Aspekt dieser Neuregelungen ist die Möglichkeit für Nutzungsberechtigte, eine Umbettung zu beantragen. Die Stadt Hannover hat sich bereit erklärt, die Kosten für die Umbettung zu übernehmen, sofern die Umbettung innerhalb Hannovers erfolgt, von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt wird und der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt wird.
Diese Entscheidungen tragen dem Anliegen Rechnung, auch unter geänderten Voraussetzungen eine respektvolle Behandlung der Verstorbenen sicherzustellen und den Hinterbliebenen adäquate Alternativen zu bieten. Die Stadt möchte daher den betroffenen Familien umfangreich Orientierung und Unterstützung anbieten.
Zusätzliche Informationen und die erforderlichen Antragsformulare finden sich u.a. auf der Webseite der Hannoveraner Friedhöfe. Diese Schritte zeigen das Engagement, die Integrität der Bestattungskultur zu bewahren und gleichzeitig den Familien in dieser Übergangszeit Beistand zu leisten. Durch diese Maßnahmen stellt die Friedhofsverwaltung sicher, dass die Würde der Verstorbenen auch unter neuen Rahmenbedingungen geachtet wird.
Was ist nun als Angehöriger zu tun? Bitte überprüfen Sie die Ihnen ausgehändigte Überlassungsurkunde für die Grabstätte. Daraus geht hervor, bis zu welchem Zeitpunkt das Nutzungsrecht besteht. Bis zu dem Zeitpunkt wären noch Sargbeisetzungen in der Grabstätte möglich, sofern eine Grabstelle frei ist. Bitte überlegen Sie sich, wie Sie zukünftig mit der Grabstätte verfahren möchten.
Wir bei Cordes Bestattungen beraten Sie dabei gerne und klären Ihre konkreten Fragen.
Quelle: 67.40 Verwaltung und Kundendienst / Hannover-Stadt
Beispielfoto: Johanna Mühlbauer