Was sagt eigentlich das Finanzamt? Kann man Beerdigungskosten steuerlich absetzen?
Ein Todesfall ist neben den ganzen traurigen Begleitumständen immer auch eine Belastung für die eigenen Geldmittel. Bestattungskosten sind eine außergewöhnliche finanzielle Bürde – das weiß auch der Gesetzgeber und erlaubt, dass diese Ausgaben bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden können. Stets vorausgesetzt allerdings, das Geld dafür kann nicht bereits aus dem Erbe bezahlt werden.
Abhängig von der Bestattungsart und natürlich davon, was man als Kunde beim Bestatter aussucht, geht es um Summen, die zwischen 1.500 Euro / 2.000 Euro losgehen und auch durchaus mal fünfstellig sein können. Der Durchschnitt liegt immerhin bei 4.500 Euro. Summen letztlich, die von vielen Hinterbliebenen ohne Erbe oft nur schwer oder gar nicht aufzubringen sind.
Ist kein oder nur ein geringes Erbe vorhanden, kann man mit dem vollen oder teilweisen Betrag das Finanzamt beteiligen und seine Steuerzahlungen mindern. Wer diese Steuererleichterung bekommt, ist durchaus unterschiedlich: Beispielsweise könnte der Verstorbene einige, nicht hochwertige Sachwerte an einen Angehörigen vermacht haben, der aber ansonsten etwa von der Sozialhilfe lebt. Theoretisch wäre diese Person als Erbe auch zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet.
Hier könnte jetzt aus so genannten sittlichen Gründen ein Verwandter einspringen und die Kosten übernehmen. Man spricht in diesem Zusammenhang tatsächlich von sittlicher Verpflichtung. Der besagte Verwandte könnte theoretisch von dem armen Erben das Geld zurückfordern, was aber erkennbar nutzlos wäre. Lässt sich dieses auch konkret belegen, so können alle Kosten beim den zu zahlenden Steuern geltend gemacht werden. In allen Fällen entscheidet das Finanzamt aber stets nach Ermessen und je nach Einzelfall.
Bis zu 7.500 Euro können auf diese Weise steuersparend abgesetzt werden – eventuelle Einnahmen durch ein Erbe müssen, wie gesagt, vorher abgezogen werden. Auch wenn Bestatter natürlich keine Rechts- und Steuerberatung leisten dürfen, so haben wir doch durch unsere langjährige Erfahrung die Möglichkeit, Hinweise zu geben, an welche Dienstleister wie Anwälte, Steuerberater o.ä. sich die Hinterbliebenen wenden können. Da helfen wir gerne.