Die Bestattungsvorsorge und das Sozialamt
Wenn Menschen pflegebedürftig werden und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, kommt es häufig zu finanziellen Engpässen, so dass ein Antrag beim örtlichen Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten gestellt wird. In diesem Fall fordert das Sozialamt den Pflegebedürftigen dazu auf, seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen, um über den Antrag entscheiden zu können.
Häufig verlangen die Sozialämter – unberechtigterweise – die Kündigung von Bestattungsvorsorgeverträgen und damit einhergehend die Auflösung von eventuell vorhandenen Sterbegeldversicherungen oder für die Bestattung angelegten Treuhandguthaben. Weiterlesen