Ein Vorsorge-Vertrag mit Ihrem
Bestatter sorgt für Sicherheit
Früher nur von alleinstehenden Menschen praktiziert, machen sich heute immer mehr Leute Gedanken über ihre spätere Bestattung. Tatsächlich wissen oft die engsten Angehörigen nichts über die Wünsche eines Verstorbenen. Der Bestattungsvorsorge-Vertrag regelt vertrauensvoll die letzten Dinge und entlastet die Angehörigen von der Notwendigkeit, die Gestaltung der Bestattung selbst übernehmen zu müssen.
Die ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen werden Inhalt des Vorsorge-Vertrages, geklärt werden so auch die Kosten einer Bestattung. Wir sprechen mit Ihnen dazu ganz unverbindlich über Machbares und Möglichkeiten und klären, was außer den Beerdigungskosten noch wichtig erscheint: Von einer einfachen anonymen Bestattung (oder einer der vielen Alternativen) bis hin zur Nennung von Musikwünschen, der Festlegung des Blumenschmucks, ob Hannover oder ein anderer Platz die Ruhestätte sein soll, sowie natürlich der detaillierte Ablauf der Trauerfeier – alles das ist im Voraus abzuklären.
Nach der Beratung wird ein individueller Bestattungsvorsorge-Vertrag erstellt, der nicht von Dritten angefochten werden kann, weil er einen testamentarischen Charakter hat. Die Finanzierung erfolgt über ein Treuhandkonto, dort ist das Geld sicher und verzinst angelegt – auch das Sozialamt kann bei späterer Pflegebedürftigkeit nicht verlangen, dass das Konto aufgelöst wird. Alternativ kann der Bestattungs-Vertrag auch über die Abtretung einer Lebens- oder Sterbeversicherung finanziert werden.
Mit einem Bestattungs-Vertrag ist im Trauerfall Klarheit geschaffen und die Angehörigen können ohne Belastung ihrer Trauer nachgehen. Eine Regelung im Testament ist übrigens nicht zu empfehlen, da dies meist viel zu spät eröffnet wird und die Beerdigung dann schon stattgefunden hat.
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