Grab, Grabstätte oder Ruhestätte – oder eben Grabmal, wie immer man es nennt, es gibt mehrere Dinge, die man dazu grundsätzlich wissen sollte. Das fängt mit dem Grab selbst an, der Definition was man darunter versteht, bis hin zu Bedingungen, zu Rechten und Pflichten. An dieser Stelle eine kleine Zusammenfassung.
Eine Grabstätte ist eine räumlich abgegrenzte Fläche für die Beisetzung von Särgen oder Urnen. Sie kann eine oder mehrere Grabstellen umfassen, deren Anzahl entscheidend für die fälligen Gebühren ist. Wichtig zu beachten ist, dass an einer Grabstätte durch die Entrichtung der Gebühren kein Eigentum erworben wird, sondern nur ein Nutzungsrecht. So genannte Wahlgrabstätten können nach dessen Ablauf für eine weitere Nutzung verlängert werden – bei Reihengrabstätten ist eine solche Verlängerung ausgeschlossen, sie fallen nach Ablauf des Nutzungsrechtes an den Friedhofsträger zurück. Weiterlesen