Ob in Hannover oder Gehrden – Grab, Grabstätte oder Ruhestätte sind immer gleich definiert
Eine Grabstätte ist eine räumlich abgegrenzte Fläche für die Beisetzung von Särgen oder Urnen. Sie kann eine oder mehrere Grabstellen umfassen, deren Anzahl entscheidend für die fälligen Gebühren ist. Es können – je nach Friedhof – bis zu acht Urnen zusätzlich zum Sarg auf einer Erdwahlgrabstätte beigesetzt werden. Dann wäre die Grabstätte allerdings auch vollständig belegt, so dass eine erneute Beisetzung erst nach Ablauf der Ruhezeit erfolgen kann.
Durch die Entrichtung der Gebühren erwirbt man übrigens kein Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Im dazu gehörigen Grabbrief werden die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof, die Dauer des Nutzungsrechtes sowie der Nutzungsberechtigte vermerkt. Der dort als Berechtigte benannte entscheidet darüber, wer auf einer Grabstätte beigesetzt werden darf.
Bei Wahlgrabstätten können nach Ablauf des Nutzungsrechtes die Verträge verlängert werden (Dauer des Nutzungsrechtes auf den städtischen Friedhöfen in Hannover: 20 Jahre; auf den Friedhöfen der Stadt Ronnenberg: 25 Jahre; auf den Friedhöfen der Stadt Gehrden: 25 Jahre). Bei Reihengrabstätten ist jedoch eine Verlängerung ausgeschlossen, diese fallen nach Ablauf des Nutzungsrechtes an den Friedhofsträger zurück.
Das Grabmal, meist gekennzeichnet durch einen Grabstein (bei Rasenreihengräbern wird eine Grabplatte verlegt), markiert äußerlich die Grabstätte. Den Grabstein fertigt und errichtet ein Steinmetzbetrieb, den die Angehörigen natürlich frei auswählen können.
Grabmale auf Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhezeit oberirdisch geräumt; solche auf Wahlgräbern nur dann, wenn die zugehörigen Grabstätten nicht verlängert wurden.
Die jeweilige Grabmalrichtlinie (sie kann bei den verschiedenen Friedhöfen durchaus variieren) bestimmt Höhe, Breite und Material eines Grabmals. Sie ist wichtig für das ansprechende Gesamterscheinungsbild eines Grabfeldes. Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung.