Warum man unbedingt auch sein digitales Erbe regeln sollte
Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem Testament. Auch da gibt es zwar oft das eine oder andere juristische Problem, wobei es aber zu diesen Themen reichlich Urteile gibt, die diese auflösen. Anders ist es jedoch mit dem digitalen Erbe, also mit den Hinterlassenschaften in sozialen Netzwerken wie die Bitkom 2019 in einer Umfrage unter 1.000 Bürgern herausfand. Dazu gehören auch Login-Daten zu Smartphones und Laptops, zu Profilen bei Facebook oder Instagram oder auch Cloud-Speicher. Da sind die Erben oft ratlos, weil sie ja zum Beispiel Passwörter nicht einfach (er)raten können.
Nur 13 Prozent der Internetnutzer haben laut der Umfrage ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. Weitere 18 Prozent haben sich zumindest teilweise darum gekümmert. 65 Prozent geben jedoch an, für den Fall ihres Todes in diesem Bereich nicht vorgesorgt zu haben. Immerhin, es besteht Grund zur Hoffnung, denn die Zahlen steigen: Denn 2017 waren es sogar noch 80 Prozent, die sich nicht um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben.
Man sollte als Nutzer dafür Sorge tragen, dass als digitales Erbe vor allem kostenpflichtige Dienste schnell und unkompliziert gekündigt werden können. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 gehen auch Verträge etwa mit Kommunikationsprovidern oder sozialen Netzwerken auf die Erben über, sofern zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde. Doch dazu müssen aber natürlich die Erben erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner der Verstorbenen und des digitalen Erbe schützt.
71 Prozent derjenigen Befragten, die ihren digitalen Nachlass teilweise oder vollständig geregelt haben, haben dazu bei einem Familienangehörigen oder einer Vertrauensperson die Zugangsdaten zu Geräten und Online-Diensten hinterlegt. 54 Prozent haben eine Vollmacht gegenüber dem Internetdienstleister oder den entsprechenden Online-Plattformen ausgestellt, jede Vierte (25 Prozent) hat immerhin für ihr digitales Erbe testamentarisch vorgesorgt. Und noch eine Möglichkeit wird zunehmend genutzt: 16 Prozent haben einen externen Anbieter damit beauftragt, im Falle ihres Todes ihre Online-Konten zu löschen.
Ist der digitale Nachlass nicht geregelt, beginnt für die Hinterbliebenen nach dem Tod ein fast aussichtsloses Ringen auf der Suche nach Benutzernamen, Passwörtern oder PINs. Der Familie diesen Stress zu ersparen, sollte eine weitere Motivation sein, hier frühzeitig aktiv zu werden, so Bitkom in der Analyse.
Fotos: agenturfotografin / Sam Lion