Private Krematorien: Verbot privater Träger stellt Verletzung der Berufsfreiheit dar
Die Bestattungsbranche erlebt derzeit eine weitere Veränderung, einen Trend, im Hinblick auf den Betrieb und die Errichtung von Krematorien durch private Unternehmen. Ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom September 2023 hat die bisherigen Strukturen in diesem Sektor aufgebrochen und damit einen neuen Rahmen für private Initiativen geschaffen. Tatsächlich sind von bis dato in Deutschland etwa 160 Krematorien nur knapp 30 private Krematorien, obwohl das seit 20 Jahren durchaus möglich ist.
Im Zentrum des Gerichtsurteils stand die Klage einer privaten Gesellschaft, die den Bau und Betrieb einer Feuerbestattungsanlage in Berlin beabsichtigte. Trotz der ausreichenden Kapazitäten öffentlicher Krematorien und der damit verbundenen Annahme, dass diese durchaus die Anforderungen für eine sichere Feuerbestattung erfüllen könnten, entschied das Gericht zugunsten des privaten Unternehmens. Das Urteil betont die Bedeutung der Berufsfreiheit, die eben auch die Errichtung und den Betrieb von Krematorien einschließt.
Diese Entscheidung kann man durchaus als richtungsweisend für die gesamte Bestattungsbranche betrachten. Sie ermöglicht es mehr privaten Unternehmen, in einem Markt Fuß zu fassen, der bisher von öffentlichen Trägern dominiert wurde. Dies könnte letztlich zu einer größeren Vielfalt an Bestattungsdienstleistungen führen und die Entwicklung innovativer Ansätze in diesem Bereich fördern.
Für Verbraucher bedeutet diese Entwicklung eine Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten. Private Krematorien können spezialisierte und personalisierte Dienstleistungen anbieten, die auf individuelle Bedürfnisse und Wünsche eingehen – etwa bei jeglicher Form der Nachhaltigkeit, was ja zunehmend ein großes Thema ist.
Das Urteil unterstreicht auch die Notwendigkeit einer fairen und ausgeglichenen Wettbewerbslandschaft, die sowohl öffentlichen als auch privaten Anbietern gerecht wird. Es zeigt, dass im Bestattungswesen Raum für Innovation und Verbesserung besteht, und dass private Unternehmen eine wichtige Rolle in der Weiterentwicklung dieses Sektors spielen können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eröffnet in jedem Fall neue Perspektiven für private Anbieter und bestärkt den Trend hin zu einer vielfältigeren und kundenorientierten Bestattungskultur.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.9.2023; AZ – 21 K 227/20 –
Foto: Dirk Walter