Günstige anonyme Bestattungen
in der Region Hannover
Eigentlich spricht man nicht über die Kosten einer Bestattung. Doch seitdem 2003 das bis dahin von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Sterbegeld gestrichen wurde, sind immer mehr Menschen gezwungen, auch bei der Bestattung auf die Preise zu achten. In Fällen, in denen die Kosten einer Bestattung entscheidend sind, entschließen sich viele Bestattungspflichtige für eine Feuerbestattung mit anonymer Urnenbeisetzung. Dabei gibt es selbst zwischen unmittelbar benachbarten Friedhöfen deutliche Gebührendifferenzen, die mittlerweile von den Angehörigen zur Einsparung von Bestattungskosten genutzt werden.
Die Friedhofsgebühren für eine anonyme Urnenbestattung betragen in Ronnenberg und auf den städtischen Friedhöfen in Hannover 972 Euro beziehungsweise 926 Euro. Auf dem kirchlichen Neuen St. Nikolai Friedhof an der Strangriede (Hannover-Nordstadt) fallen 920,20 Euro Gebühren an. Ein anonymes Urnengrab in Gehrden kostet 850,00 Euro. Viele anonyme Bestattungen finden außerdem auf dem Friedhof im Heidfeld in Laatzen statt: Dort werden für die anonyme Grabstelle einschließlich Urnenbeisetzung lediglich 483,00 Euro berechnet.
Häufig entscheiden sich die Angehörigen vorschnell für eine anonyme Bestattung; sie bemerken erst nach einigen Wochen das Fehlen einer individuellen Grabstätte und bereuen dann ihre unwiderrufliche Entscheidung für diese Bestattungsform. Eine Alternative kann der Ruheforst Deister in Wennigsen/Bredenbeck sein. Bei einer Baumbestattung können die Angehörigen im Gegensatz zu einer anonymen Bestattung an der Beisetzung teilnehmen und erhalten einen individuellen Ort der Erinnerung – und doch ohne die Verpflichtung zur Grabpflege. Mit 868,70 Euro liegen die Kosten für eine Beisetzung im Ruheforst Deister dabei unter den Gebühren vieler Friedhöfe für eine anonyme Urnenbestattung.
Doch wie kommt es eigentlich zu derartigen Preisunterschieden zwischen den Friedhöfen? Zunächst einmal ist jede Kommune frei in der Gestaltung ihrer Friedhofsgebührenordnung. Alle kommunalen Friedhöfe unterliegen dabei dem Kostendeckungsprinzip, das besagt, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Gesamtkosten des Friedhofes decken soll. Gleichzeitig soll das damit verbundene Kostenüberschreitungsverbot aber auch verhindern, dass Überschüsse erzielt werden. Ausschlaggebend für die Differenzen bei den Friedhofsgebühren sind somit in erster Linie die individuellen Kostenstrukturen der einzelnen Friedhöfe, die in den jeweiligen Gebührenordnungen berücksichtigt werden.
Während viele kommunale Friedhöfe derzeit mit Überhangflächen und sinkenden Bestattungszahlen kämpfen, die zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führen, können private Anbieter wie Friedwald und Ruheforst ihre Gebühren freier kalkulieren. Ihre Kostenstruktur fällt aufgrund geringerer Investitionen in die Infrastruktur insgesamt schlanker aus (in einem Ruheforst gibt es weder eine Friedhofskapelle noch eine Verstorbenenhalle; zudem entfallen die Kosten für die gärtnerische Gestaltung).
((Preisangaben gültig Ende 2015))
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