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Kosten und Gebühren

Statt Sozial- und Ordnungsamts-Bestattung: Finanzielle Absicherung durch richtige Bestattungsvorsorge

6. April 2013/in Kosten und Gebühren /von ruthemann

Zur finanziellen Absicherung von Bestattungsvorsorgeverträgen empfiehlt sich ein Treuhandkonto bei der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“. Die für die Ausführung der im Vertrag festgehaltenen Bestattungswünsche vorgesehene Summe wird dort angelegt. So können neben den Kosten für die Bestatterleistungen (z.B. für Sarg, Überführung, Urne) dort auch die für die Friedhofsgebühren (Erwerb einer Grabstelle, Beisetzung, Friedhofskapelle), den Grabstein und für eine Grabpflege notwendigen Beträge angelegt werden. 

Die „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ ist eine Einrichtung des „Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.“ und auf die benannte Verwaltung von für die Bestattungsvorsorge bestimmten Geldern spezialisiert. Sie unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht; die Treuhandeinlage wird zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft der Sparkasse Wuppertal abgesichert und steht zudem unter der ständigen Kontrolle eines Aufsichtsrates.

Die Geldanlage wird marktüblich verzinst, somit können geringere Erhöhungen von Friedhofsgebühren oder Preissteigerungen der Bestatterleistungen ohne eine zusätzliche Einzahlung der Vorsorgenden aufgefangen werden. Die jährliche Zinsgutschrift erfolgt brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Einmal pro Jahr erhalten die Vorsorgenden einen Kontoauszug einschließlich einer Zinsbescheinigung.

Ein Treuhandkonto bei der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ ist für den Vorsorgenden absolut kostenlos; es fallen weder Kosten für den Vertragsabschluss noch laufende Kosten an. Als zusätzliche Serviceleistung ist eine kostenfreie Auslandsrückhol-Garantie enthalten, durch die im Fall des Falles bis zu 10.300 Euro der Überführungskosten von im Ausland Verstorbenen abgedeckt werden.

Und noch ein weiterer wichtiger sozialer Gesichtspunkt: Während für eine zukünftige Bestattung auf einem normalen Sparkonto angelegte Vermögen häufig bei einem Antrag an das Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten für pflegebedürftig gewordene Menschen zwangsweise aufgelöst werden, ist die Geldanlage auf einem Treuhandkonto bei der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ auch in diesem Fall sicher. Der Grund: Das Geld ist zweckgebunden angelegt und der Gesetzgeber hat für diese Vermögen einen Schonbetrag in Höhe von 5.200 Euro pro Person vorgesehen.

Auch das bereits vorab ausgesuchte Bestattungsunternehmen hat keinen Zugriff auf die angelegten Gelder; die Einzahlung erfolgt normalerweise direkt an die Treuhand AG. Erst im Todesfall wird das Treuhandvermögen nach der vertragsgemäßen Ausführung der Bestattung einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter ausgezahlt. Selbstverständlich ist ein solcher Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag kündbar – die Auszahlung erfolgt sowohl in diesem wie auch im Fall eines nach der Bestattung bestehenden Restguthabens über das Bestattungsinstitut.

Einen entsprechenden Mustervertrag zur Vorsorge gibt es hier mit einem Klick.

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Schlagworte: Bestattungsvorsorge, Friedhofsgebühren, Kosten, Sozialamt, Trauerfall
https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/10/logo-cordes-bestattungen.svg 0 0 ruthemann https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/10/logo-cordes-bestattungen.svg ruthemann2013-04-06 13:00:542020-02-14 19:02:33Statt Sozial- und Ordnungsamts-Bestattung: Finanzielle Absicherung durch richtige Bestattungsvorsorge

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