Friedrich Cordes Bestattungen
  • Der Trauerfall
    • Erdbestattung
    • Anonyme Bestattung
    • Alternative Bestattungen
    • Friedwald und Ruheforst
    • Feuerbestattung
    • Seebestattung
  • Bestattungsvorsorge
  • Bestattungskosten
  • Besondere Produkte
  • Über uns
    • Cordes Bestattungen
    • metavier
    • Kundenstimmen
    • Jobs
    • Kontakt
    • Presse
  • Blog für Wissen und Erfahrung
  • Friedhöfe in der Region Hannover
  • Menü Menü
Beerdigungkosten können u.U. vom Finanzamt anerkannt werden
Hintergrund-Wissen, Kosten und Gebühren, Organisation und Abwicklung

Können Beerdigungskosten in jedem Fall von der Steuer abgesetzt werden?

21. Juli 2022/in Hintergrund-Wissen, Kosten und Gebühren, Organisation und Abwicklung /von ruthemann

Erben sind rechtlich verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu übernehmen. In der Steuererklärung können Bestattungskosten jedoch nicht abgesetzt werden, wenn sie komplett mit dem Nachlass des Verstorben gedeckt sind. Zu diesem Nachlass gehört übrigens das gesamte Vermögen der Verstorbenen – neben Bargeld also beispielsweise auch Immobilien. Ist das Erbe jedoch geringer als die Beerdigungskosten, können Hinterbliebene die Kosten sehr wohl von der Steuer absetzen.

In manchen Fällen müssen Unterhaltsverpflichtete die Kosten für die Beerdigung übernehmen. Das sind zunächst die Ehepartner, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, den Geschwistern, Großeltern und Enkeln. Diese müssen auch dann für die Kosten aufkommen, wenn er oder sie das Erbe ausgeschlagen hat. Aber Achtung: Von Bundesland zu Bundesland gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen, festgelegt im „Bestattungsgesetz der Länder“.

Das Finanzamt entscheidet bei einer „Verpflichtung aus sittlichen Gründen“ stets „nach den näheren Umständen des Einzelfalls“, also individuell. Was ist eine solche Verpflichtung aus sittlichen Gründen? Verwandte, die nichts erben, sind zwar zivilrechtlich nicht verpflichtet, Beerdigungskosten zu übernehmen. Es entsteht aber eventuell eine sittliche Pflicht, wenn die nähere Umgebung – wie Verwandte, Nachbarn oder Freunde – die Kostenübernahme erwartet. Nichterbe oder die Nichterbin könnten zwar Kostenersatz von den Erben verlangen, häufig ist das allerdings nicht möglich oder einfach schwierig zu realisieren.

So ein Fall könnte entstehen, wenn etwa die Enkelin einer Verstorbenen die Bestattungskosten übernimmt, weil die Tochter Hartz IV-Empfängerin ist und das Geld nicht aufbringen kann. Sie kann dann die Beerdigungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung eintragen und legt als Erklärung, als Grund, die Hartz IV-Bescheinigung ihrer Mutter bei. So wird es dem Finanzamt einfach gemacht, dies anzuerkennen und die Situation als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.

Bleibt noch die Frage, ob die Kosten steuerlich in unbegrenzter Höhe akzeptiert werden. Nein, in der Tat nicht – das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in „angemessener Höhe“ an. Seit 2003 liegt die Angemessenheitsgrenze bei 7.500 Euro. Grabpflegekosten sind jedoch nicht absetzbar, da es sich nicht um eine sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ handelt. Das gilt uneingeschränkt seit 2009 aufgrund eines Urteils des niedersächsischen Finanzgericht.

Foto: pia-pictures

Teilen:
Schlagworte: Beerdigung, Bestattungspflicht, Bestattungsvorsorge, Fnanzamt, Kosten
https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/07/AdobeStock_169266133_s.jpeg 848 1280 ruthemann https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/10/logo-cordes-bestattungen.svg ruthemann2022-07-21 14:49:302022-07-21 14:49:30Können Beerdigungskosten in jedem Fall von der Steuer abgesetzt werden?

Unser Blog

Hier schreiben wir regelmäßig interessante Informationen und Wissenswertes für Sie auf. Schauen Sie gerne regelmäßig vorbei, wir sind neugierig auf Ihre Reaktionen.

Themengebiete

  • Bestattungskultur
  • Hintergrund-Wissen
  • Im Trauerfall
  • Kosten und Gebühren
  • Medien und Presse
  • Moderne Bestattungsformen
  • Organisation und Abwicklung
  • Über uns – Arbeit und Leben
  • Veranstaltung
  • Wissen & Erfahrung

Beliebte Suchbegriffe

Abschiednahme Alternative Bestattung anonyme bestattung Beerdigung Bestattungsgeschichte Bestattungskultur Bestattungspflicht Bestattungsvorsorge Bewältigung Corona Digitaler Nachlass Digitales Erbe Einäscherung Empelde Feuerbestattung Friedhof Friedhofsgebühren Gebühren Gehrden Gerichtsurteil Grab Grabmal Grabpflege Grabstätte Hannover Hannover Region Kolumbarium Kosten Krematorium Kunst Nachlass Pandemie preise Presse reihengrab Ronnenberg Seelsorge Sozialamt Trauer Trauerbegleitung Trauerbewältigung Trauerfall Trauerfeier Urnenbeisetzung Vorsorge

Friedrich Cordes Bestattungen e.K.
Telefon: 0511 / 46 44 45
E-Mail: info@cordes-bestattungen.de

Bestattungsarten

Erdbestattung
Anonyme Bestattung
Alternative Bestattungen
Friedwald und Ruheforst
Feuerbestattung
Seebestattung

Standorte

Ronnenberg/Empelde
Lägenfeldstr. 8
30952 Ronnenberg

Hannover/Schwarzer Bär 
Minister-Stüve-Str. 14
30449 Hannover – Linden

Trauerfälle
Friedhöfe
Blog

Kontakt
Impressum
Datenschutz

Nach oben scrollen