Gründe warum Bestattungs-Vorsorge wirklich wichtig ist
Heutzutage machen sich immer mehr Leute Gedanken über ihre spätere Bestattung. Tatsächlich wissen oft die engsten Angehörigen nichts über die Wünsche eines Verstorbenen. Ein Bestattungs-Vorsorge-Vertrag regelt vertrauensvoll die letzten Dinge und entlastet die Angehörigen von der Notwendigkeit, die Gestaltung der Bestattung selbst übernehmen zu müssen.
Jeder kann seine ganz persönlichen Wünsche über seine Bestattung zu Lebzeiten verbindlich bei dem Bestatter seines Vertrauens festlegen. Wer dies nicht tut, etwa die Art des Begräbnis oder der Trauerfeier vorzeitig fest zu vereinbaren, überlässt die Entscheidung dem so genannten “Totensorgeberechtigten” nach der gesetzlich geltenden Rangfolge.
Wir erklären, warum man sich daher frühstmöglich um eine Bestattungs-Vorsorge kümmern sollte:
- Viele Leute glauben, dass Pauschalangebote für ein paar hundert Euro möglich seien. Die Kosten für eine würdige Erd- oder Feuerbestattung liegen jedoch bei 2.500 bis 3.900 Euro. Dazu kommen unter Umständen noch weitere Nebenkosten – etwa für einen Grabplatz, Grabstein und Grabpflege. Als absolute Untergrenze kann man etwa 2.000 Euro annehmen. Der Vertrag legt einen entsprechenden Betrag treuhänderisch fest und Verstorbene erhalten genau die Beerdigung, die sie sich wünschen.
- Discount-Bestatter lassen Urnen oft direkt auf dem Gelände ausländischer Krematorien beisetzen. Für die Angehörigen bedeutet dies, dass sie weder bei der Beisetzung anwesend sein können, noch später auf Grund der Entfernung den Friedhof besuchen. Was manchen Hinterbliebenen im ersten Moment vielleicht noch unproblematisch erscheint, kann sich später zu einer echten Last entwickeln, wenn dann aber doch das Bedürfnis entsteht, die Verstorbenen zu besuchen. Eine Regelung im Vertrag sorgt dafür, dass die Urne auf dem vereinbarten Friedhof beigesetzt wird.
- Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland geht seit 1950 zurück, kinderlose Partnerschaften und Single-Haushalte, für die das Thema Bestattung auch relevant wird, nehmen zu. Letztlich führt dies dazu, dass sich der Einzelne aus Mangel an Angehörigen selbst um seine Bestattung kümmern muss.
- Häufig verlangen Sozialämter bei Pflegefällen – unberechtigterweise – die Kündigung von Bestattungsvorsorgeverträgen und damit die Auflösung von für die Bestattung angelegten Treuhandguthaben. § 90 Abs. 3 des Sozialgesetzbuch schützt jedoch Vermögen, deren Verwendung eine Härte für den Antragsteller bedeuten würde. In Bezug auf Bestattungsvorsorge bedeutet dies, dass eine „zweckgebundene Geldanlage“ für eine angemessene Bestattung geschützt ist.
- Durch den Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen 2004 ist die finanzielle Vorsorgepflicht für das Begräbnis an den Einzelnen übertragen worden – was das Bedürfnis nach Sicherheit und Verlässlichkeit deutlich erhöht.
- Wir leben nicht ewig. Wenn es so weit ist – und wenn alles nach unseren Wünschen passieren soll – können wir unsere Kinder, Verwandten und Angehörigen nicht im Dunkeln tappen lassen. Denn nichts ist schlimmer als die Ungewissheit, ob der geliebte Mensch eventuell andere Wünsche und Vorstellungen gehabt haben könnte, seinen letzten großen Tag so oder so zu gestalten.
- Eine Regelung im Testament kann zu Unfrieden unter den Hinterbliebenen führen und ist nicht zu empfehlen, da die Eröffnung des Testaments meist erst acht bis zehn Wochen nach dem Sterbefall erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Beerdigung dann schon längst stattgefunden.
Sprechen Sie daher schon jetzt mit uns. Wir kümmern uns und beraten umfangreich zu allen möglichen Fragen, die dann, nach der Beratung, in einen individuellen Bestattungs-Vorsorge-Vertrag einfließen. Zu Lebzeiten kann dieser Vertrag jederzeit von Ihnen geändert werden. Nach dem Tod kann er nicht von Dritten angefochten werden, da er einen testamentarischen Charakter hat. Die Finanzierung erfolgt über ein Treuhandkonto. Dort ist das Geld sicher und verzinst angelegt. Alternativ kann auch das Bezugsrecht an einer Lebens- oder Sterbeversicherung zur Absicherung des Bestattungs-Vorsorge-Vertrags eingesetzt werden.
Wir freuen uns schon auf Ihren Anruf oder eine E-Mail!
Für einen persönlichen Gesprächstermin zur Bestattungsvorsorge kontaktieren Sie uns bitte und teilen uns mit, wann wir Sie auf welchem Wege am besten erreichen können.