Todesbescheinigung vs. Sterbeurkunde – was ist eigentlich was?
Direkt aus dem Alltag eines Bestattungsunternehmens: Immer mal wieder kommt von Angehörigen die Frage „Wann bekommen wir denn die Todesbescheinigung?“ Das ist einfach zu beantworten. Gar nicht. Denn es gibt kleine aber feine Unterschiede im Ablauf der Beurkundung eines Sterbefalls.
Zumeist bekommen wir im Todesfall einen Anruf von den Angehörigen. Unsere erste Frage darauf ist, ob der Arzt schon da war. Denn der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Nur Ärzte dürfen den Tod bescheinigen – und wir ohne diese Todesbescheinigung die Verstorbenen nicht überführen.
Diese Todesbescheinigung besteht aus vier Teilen, die durch farbig unterschiedliches Papier kenntlich gemacht werden. Der weiße Teil bleibt bei uns und wird im Fall einer Feuerbestattung an das Krematorium weitergegeben, damit dort die zweite Leichenschau stattfinden kann. Der rote Teil geht an das Gesundheitsamt Hannover und der grüne und gelbe Teil gehen an das Standesamt im jeweiligen Sterbeort. Dies ist bei uns in der Regel das Standesamt Hannover.
Hier und da taucht dabei auch das Wort Totenschein auf. Dies ist im Grunde nur eine andere Bezeichnung für die Todesbescheinigung. Im Übrigen kann man eine Einsicht in die Todesbescheinigung beim Gesundheitsamt Hannover anfordern – etwa wenn man sie als direkter Angehöriger sehen möchte, vielleicht noch Unklarheiten bestehen, bzw. Wissenslücken vorhanden sind. Normalerweise können wir aber als Bestatter aus Hannover schon die richtigen Hinweise geben.
Das Standesamt kann dann mithilfe der Todesbescheinigung die amtliche Sterbeurkunde ausstellen. Diese Sterbeurkunde bekommen wir als Beerdigungsunternehmen direkt ausgehändigt und reichen sie anschließend an die Angehörigen weiter. Beim Standesamt Hannover sind die Daten zum Sterbefall nun im System und können jederzeit aufgerufen werden, sollte man ein weiteres Exemplar der Urkunde benötigen.
Sterbeurkunden benötigt man normalerweise bei Abmeldungen von Versicherungen, Rente, Stadtwerke, etc. In der Regel reicht den Stellen aber eine Kopie der Sterbeurkunde. Nur, wenn Geld von A nach B bewegt werden muss, also bei Sterbeversicherungen oder Kontovollmachten, benötigt man ein Original der Urkunde, die man dann bei der jeweiligen Stelle einreichen muss.