Bestattungsvorsorge: Gründe für die Wahl anonymer Bestattungen
Kennzeichnend für den Wunsch nach einer anonymen Bestattung sind neben ökonomischen vor allem altruistische Gründe: „Man will den Hinterbliebenen nicht zur Last fallen. Niemand soll einen Totenort aufsuchen oder für ihn in irgendeiner Weise aufkommen müssen.“ (Klie 2008: 46; vgl. Assig 2007: 28). Dabei sieht Thieme einen Bezug zum Alter: Die anonyme Bestattung ist unter 75–85-Jährigen am verbreitetsten, was er nicht nur mit der Zumutbarkeit der Grabpflege, sondern auch mit einem in diesem Alter ausgedünnten sozialen Beziehungsgeflecht sowie der Furcht vor einem ungepflegten Grab begründet (vgl. Thieme 2011: 35 f.). Die Theorie des sozialen Sterbens unterstützt diesen Erklärungsansatz: Die Planung der Bestattung verlagert sich vom Zeitpunkt des Todes zurück ins Leben, einer Trauerfeier nach dem Tod wird keine Relevanz mehr zugeschrieben (vgl. Feldmann 2010: 66).
Während für Schäfer der Aspekt der Anonymität eher nebensächlich ist und anonyme Bestattungen ihrer Meinung nach „weniger auf dem Wunsch nach Anonymität an sich gründen, sondern eher auf Motiven, Anderen hinsichtlich Grabpflege und Kosten nicht zur Last fallen zu wollen“ (Schäfer 2011: 145), thematisiert Dabrock auch den Wunsch, „sich möglichst unauffällig aus dem Leben zu verabschieden, keine Spuren zu hinterlassen“ (Dabrock 2008: 123). Diese Motivation ist in der Praxis jedoch quantitativ unbedeutend (vgl. Assig 2007: 28).
Die Tatsache, dass die anonyme Feuerbestattung ohne Trauerfeier ohnehin die einfachste Bestattung darstellt und im Bedarfsfall auch vom zuständigen Ordnungs- oder Sozialamt in die Wege geleitet werden könnte, unterstreicht dabei, dass es den Vorsorgenden keineswegs egal ist, wie nach dem Tode mit ihnen umgegangen wird, sondern vielmehr den expliziten Wunsch, dass sie nach ihrem Tod möglichst wenig Aufwand verursachen wollen. Dabei ist die Entscheidung für eine anonyme Beisetzung für die Angehörigen folgenreich: schließlich hat sie die „Privatisierung“ (Sörries 2009a: 201) der Totenasche zur Folge und entzieht sie damit dem friedhofskulturellen Gedenken; dabei „verlagern sich die bestattungskulturellen Semantiken radikal: von der dauerhaften Repräsentation, die ausdrücklich nicht gewünscht wird, zurück auf die Imaginationskraft der Überlebenden, die im besten Falle inspiriert wird von der Gestaltqualität der Trauerfeier“ (Klie 2008: 10).
Die Vorsorgenden vergessen dabei häufig, dass die Trauerrituale – und insbesondere die individuelle Grabstelle – die hier nur nach Kosten- oder Aufwandsgesichtspunkten beurteilt werden, für die Hinterbliebenen eine Funktion haben können: Dabei kann „Sorge [im Sinne von Grabpflege; S.C.] auch eine Form von Zuwendung und Liebe sein […]. Wer seinen Freunden oder Verwandten vielleicht sogar testamentarisch eine anonyme Bestattung verordnet, versagt ihnen damit eine wichtige Möglichkeit der Abschiednahme und Trauerbewältigung“ (Uden 2006:44), denn es kann „für Verwandte, Freunde oder heranwachsende Kinder oder Enkelkinder wichtig sein, eine Grabstelle zur Vergewisserung des eigenen Lebensweges oder der Herkunft aufzusuchen. Eine zentrale Ablagestelle für Blumen, wie sie neben anonymen Grabfeldern oft zu finden ist, stellt nur einen unvollkommenen Ersatz für die individuelle Grabstelle dar, die Nahestehenden zum persönlichen heiligen Ort der Trauer und des Gedenkens wird“ (Uden 2006: 109). Wichtig für die Trauerbewältigung sind neben den Trennungsritualen auch die sozialen Rituale: „Trauer ist ein Erleben, das in der Gemeinschaft in der Regel leichter bewältigt wird als in der Vereinzelung. Entsprechend sind Formen der Trauer wie der Beisetzung problematisch, die der Gemeinschaft hinderlich sind oder sie sogar bewusst ausschließen“ (Sörries 2008: 205).
Diese auf die Hinterbliebenen abzielende Argumentation findet jedoch selten bei den Vorsorgenden Beachtung, da sich ihr Handeln einzig am zu erwartenden Aufwand orientiert; zudem ist die Idee der Bestattungszeremonie als Trauerverarbeitungsritus für den zweckrational handelnden Vorsorgenden in diesem Fall kein überzeugendes Argument, „da das Ritual kaum noch seine Funktion erfüllen kann, wenn diese dem Akteur bekannt ist“ (Nölle 2003: 98).
Ein Richtungswechsel der postmortalen Fremdbestimmung setzt – unter Einbeziehung des Bestattungsinstitutes als für die Ausführung der eigenen Wünsche über den Tod hinaus verantwortliche Instanz – ein: Nicht mehr die Angehörigen entscheiden über die Bestattung für den Verstorbenen, sondern der Verstorbene bestimmt seine Bestattung bereits im Voraus für sich selbst und damit nicht zuletzt auch für die Angehörigen. Dabei ist auch die durch den Bestattungspflichtigen veranlasste anonyme Bestattung nicht unproblematisch, weil er allein – legitimiert durch die Bestattungsgesetze – sich das Recht nimmt, über den Verbleib der sterblichen Überreste eines Menschen zu bestimmen, der als soziales Wesen in der Regel nicht nur zu ihm selbst eine soziale Beziehung hatte und damit gegebenenfalls anderen den Besuch eines Grabes verwehrt (vgl. Sörries 2008: 208 f.). Aus diesen Gründen ist die im Falle von Ordnungs- und Sozialamtsbestattungen durchgeführte anonyme Bestattung – ohne explizite Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen für diese Bestattungsart – sogar rechtswidrig (vgl. Spranger 2011: 17).
Da eine Ethik des toten Körpers bisher noch nicht entwickelt worden ist, „sind der Mensch zu Lebzeiten und der Bestattungspflichtige die unumschränkten Herrscher der Bestattungskultur. Dies muss nicht, kann aber zu Konflikten führen. […] Die traditionelle Öffentlichkeit des Leichenbegräbnisses oder der Grabstätte besaßen dementsprechend durchaus ihre Qualitäten, die heute jedoch zugunsten der Individualisierung der Trauer nicht mehr geschätzt werden“ (Sörries 2008: 209).
Dieser Text wurde der Bachelorarbeit von Sven Friedrich Cordes „’Ich will ja niemandem zur Last fallen!‘ Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf die Ökonomisierung im Bestattungswesen“ (Leibniz Universität Hannover, 2012) entnommen. Für Rückfragen und Anmerkungen zu diesem Artikel nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Quelle: Sven Friedrich Cordes, 2012, „Ich will ja niemandem zur Last fallen“, München, GRIN Verlag GmbH. Textvorschau bei Google Books.
Literaturverzeichnis:
- Assig, Sylvie 2007: Waldesruh statt Gottesacker. Der Friedwald als neues Bestattungskonzept. Eine kulturwissenschaftliche Spurensuche. Ibidem, Stuttgart.
- Dabrock, Peter 2008: Der Wert des Abschieds aus sozialethischer Sicht, in: Gernig, Kerstin (Hrsg.): Verarmt, verscharrt, vergessen? Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes, Düsseldorf, 123–137.
- Feldmann, Klaus 2010: Tod und Gesellschaft. Sozialwissenschaftliche Thanatologie im Überblick. 2. Auflage. VS-Verlag, Wiesbaden.
- Klie, Thomas (Hrsg.) 2008: Performanzen des Todes. Kohlhammer, Stuttgart.
- Nölle, Volker 2003: Vom Umgang mit Verstorbenen. Eine mikrosoziologische Erklärung des Bestattungsverhaltens. 2. Auflage. Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V., Kassel.
- Schäfer, Julia 2011: Tod und Trauerrituale in der modernen Gesellschaft. Ibidem, Stuttgart.
- Sörries, Reiner 2008: Alternative Bestattungen. Formen und Folgen. Ein Wegweiser. Fachhochschulverlag, Frankfurt am Main.
- Sörries, Reiner 2009a: Ruhe sanft. Kulturgeschichte des Friedhofs. Butzon & Becker, Kevelaer.
- Spranger, Tade M. 2011: Ordnungsamtsbestattungen. Hopf, Berlin.
- Thieme, Frank 2011: Die „feinen Unterschiede“. Soziale Ungleichheit über den Tod hinaus. Neue Vielfalt in der Bestattungskultur in der modernen Gesellschaft, in: Friedhof und Denkmal 2011, Heft 3, 34–36.
- Uden, Roland 2006: Wohin mit den Toten? Totenwürde zwischen Entsorgung und Ewigkeit. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh.