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Organisation und Abwicklung

Grabnutzungsrechte für Wahlgräber

10. April 2012/in Organisation und Abwicklung /von André

Für Bestatter in Hannover, in Niedersachsen wie auch in anderen Bundesländern, gilt es die Grabnutzungsrechte zu beachten und ihren Kunden deutlich zu machen, dass gewöhnlich zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einer Grabstätte besteht (meist 20 bis 25 Jahre). Die Bestattung ist nämlich eine hoheitsrechtliche Pflichtaufgabe der Kommune, die sich nach dem jeweils gültigen Bestattungsrecht richtet. Gesetzliche Basis für das Nutzungsrecht sind die Bestattungsgesetze, teilweise die Friedhofsgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Auf dieser Grundlage erlassen die Kommunen und Religionsgemeinschaften ihre Statuten – die so genannte Friedhofsordnung. Für die Durchführung der Beerdigung und insbesondere die Betreuung der Grabstätte tritt der Nutzer in ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis mit dem jeweiligen Friedhofsträger ein.

Der Nutzer – im Allgemeinen ein Angehöriger der Verstorbenen – kann durch einen Vorsorge-Vertrag festgelegt sein. Das Nutzungsrecht kann übrigens mit Zustimmung des Friedhofsträgers durch Absichtserklärung des Vorgängers, beziehungsweise des Nachfolgers, auf andere übertragen werden. In jedem Fall besteht eine so genannte Kostentragungspflicht. Damit eine Grabstätte für eine Familie erhalten bleibt, kann natürlich auch ohne eine zwischenzeitliche Beisetzung das Nutzungsrecht verlängert werden.

Für die Baumbestattungen ergeben sich ähnliche Bedingungen, die aber natürlich dennoch den Landesgesetzen unterliegen müssen. Gleiches gilt für weitere neuartige Bestattungsformen.

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Schlagworte: Grabstätte, Kosten, Vorsorge
https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/10/logo-cordes-bestattungen.svg 0 0 André https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/10/logo-cordes-bestattungen.svg André2012-04-10 12:52:142020-02-14 19:03:53Grabnutzungsrechte für Wahlgräber

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