Beerdigungskosten aus einer Sterbegeldversicherung sind steuerlich nicht abzugsfähig
Bei einem Todesfall müssen sich die Erben oft um jede Menge bürokratische Aufgaben kümmern. Viele ältere Menschen wollen daher ihren Angehörigen auf jeden Fall schon vorab einen Posten wie die Beerdigungskosten abnehmen und schließen daher eine Sterbegeldversicherung in Höhe einer bestimmten Summe ab. Das geht entweder über Versicherer, oft kann man es auch gleich beim Bestatter seines Vertrauens machen.
Grundsätzlich können Erben (beziehungsweise die Angehörigen) Aufwendungen, die mit dem Tod von Angehörigen zusammenhängen, steuerlich geltend machen. Weiterlesen