Ort der Bestattung: Wer bestimmt es? Wille der Verstorbenen muss zweifelsfrei feststehen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 1992 zu dem immer wieder auftauchenden (Streit-)Punkt ein klares Urteil gefunden: Der Wille des Verstorbenen muss eindeutig, ja zweifelsfrei, aus den Äußerungen und Umständen geschlossen werden können. Nur dann ist auch unzweideutig klar, wo und wie der Verstorbene bestattet wird. Nur wenn ein entsprechender Wille nicht erkennbar ist, sind die nächsten Angehörigen dazu berechtigt und sogar verpflichtet, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden. Weiterlesen