Warum Menschen eine Bestattungsvorsorge planen
Immer häufiger legen Menschen bereits zu Lebzeiten fest, wie sie später beerdigt werden möchten. In einem Bestattungsvorsorgevertrag – der dann in diesem Fall abgeschlossen wird – verpflichtet sich das Bestattungsinstitut nach dem Ableben der betreffenden Person die Bestattung nach deren Wünschen durchzuführen.
Die Finanzierung erfolgt entweder durch eine Sterbegeldversicherung oder durch eine Einzahlung auf einem speziell für die Bestattung angelegten Treuhandkonto. Vor allem wenn keine nahen Verwandten vorhanden sind, die sich um die Bestattung kümmern können, oder die Beziehung zu ihnen gar angespannt ist, wird oft eine entsprechende Vorsorge in Betracht gezogen. Entscheidend ist aber für die meisten Menschen das Bedürfnis, selbst zu bestimmen, wie man nach dem Tod behandelt werden möchte.
Diejenigen, die einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, sind in der Regel um die 60 Jahre alt und entscheiden sich überwiegend für eine schlichte Bestattung. Obwohl das Phänomen der Bestattungsvorsorge in Deutschland nicht so häufig wie in anderen Ländern auftritt, lässt sich ein kontinuierlicher Zuwachs beobachten. Neben emotionalen Gründen gibt es auch eine Vielzahl pragmatischer Gründe für eine Bestattungsvorsorge: So ist etwa durch den Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen 2004 die finanzielle Vorsorgepflicht für das Begräbnis an den Einzelnen übertragen worden – was bedingt durch das gerade bei diesem Thema sehr ausgeprägt bestehende Bedürfnis nach Sicherheit und Verlässlichkeit zu einer Zunahme an Vorsorgeaktivitäten führt.
Auch demografische Gründe sind durchaus bedeutsam: Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland geht seit 1950 zurück, kinderlose Partnerschaften und Single-Haushalte, für die das Thema Bestattung auch relevant wird, nehmen zu. Letztlich führt dies dazu, dass sich der Einzelne aus Mangel an Angehörigen gegebenenfalls selbst um seine Bestattung kümmern muss.
Zudem werden „Familienfunktionen“ zunehmend auf spezialisierte Organisationen verlagert – was sich im Umfeld von Bestattungen eben besonders deutlich an dieser Auslagerung der Fürsorge an Bestattungsinstitute erkennen lässt. Die Bedeutung familiärer Bindungen nimmt weiter ab, so dass nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass die Pflicht zur Beisetzung, die der Gesetzgeber an die nächsten Angehörigen übertragen hat, auch tatsächlich als emotional verbindlich angenommen wird.