Friedhofsgebühren: Wann müssen die eigentlich bezahlt werden?
Häufig fragen fragen uns die Angehörigen nach der Beisetzung, wann sie die Friedhofsgebühren zahlen müssen. Tatsächlich gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Friedhöfen. Während beim Neuen St. Nikolai Friedhof in der Nordstadt die für die Bestattung anfallenden Gebühren bereits vor der Bestattung fällig werden, sind die meisten Rechnungen innerhalb von vier Wochen zu überweisen (so etwa bei den städtischen Friedhöfen der Landeshauptstadt Hannover und den Friedhöfen in Gehrden und Ronnenberg).
Viele Kommunen verschicken die Gebührenbescheide zudem erst einige Wochen (in der Region Hannover teilweise sogar erst einige Monate) nach der Bestattung, so dass sich letztlich ein längeres Zahlungsziel für die Angehörigen ergibt.
Selbst wenn ein kurzfristiger Liquiditätsengpass die Zahlung innerhalb der Frist verhindern sollte, sind die meisten Kommunen kooperativ und verlängern entweder das Zahlungsziel oder bieten eine Möglichkeit zur Ratenzahlung an. Es dauert häufig einige Wochen, bis zum Beispiel Lebens- oder Sterbeversicherungen zur Auszahlung kommen oder der Erbschein vorliegt, so dass die Situation für viele Hinterbliebene nicht ungewöhnlich ist.
Bei einer Bestattungsvorsorge wird die für die Friedhofsgebühren bestimmte Summe schon zu Lebzeiten auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Wenn sich Gebührenerhöhungen ergeben, die nicht von der Verzinsung des Guthabens abgedeckt sind, so schreiben wir die davon betroffenen Vorsorgekunden an und erörtern mit ihnen die Handlungsmöglichkeiten in dieser Situation.
Bei einigen Friedhöfen sowie im Kolumbarium „Hl. Herz Jesu“ in Misburg kann bereits zu Lebzeiten eine konkrete Grabstätte reserviert werden. Hierfür wird allerdings eine jährliche Reservierungsgebühr fällig.
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