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Sicherstellung eines Leichnams
Hintergrund-Wissen, Im Trauerfall, Organisation und Abwicklung

Die Sicherstellung eines Leichnams: Was vor der Bestattung kommt

17. März 2023/in Hintergrund-Wissen, Im Trauerfall, Organisation und Abwicklung /von ruthemann

In jedem Krimi kommt es vor, aber auch jeden Tag in wirklichen Leben: Die Sicherstellung eines Leichnams. Ein Unfall, ein plötzlicher Tod oder ein Suizid – immer muss geklärt werden, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Denn es soll ja niemand ungestraft davonkommen. Die Körper von Verstorbenen müssen immer dann, wenn der Verdacht eines unnatürlichen Todes besteht, untersucht werden. Dies gilt auch, wenn erst einmal ein natürlicher Tod bescheinigt wurde, dann aber etwa beim Bestattungsunternehmen oder sogar erst im Krematorium bei der amtsärztlichen Leichenschau Zweifel an der Todesursache aufkommen. Die Hinterbliebenen haben übrigens keinen Einfluss darauf, wie lange es dauert, bis der Leichnam freigegeben wird.

Wenn ein Arzt oder eine Ärztin auf dem amtlichen Leichenschauschein ankreuzt, die Todesursache sei ungeklärt oder der Tote unnatürlich gestorben, muss in jedem Fall die Polizei hinzugerufen werden, die den Leichnam sicherstellen lässt. Der Fundort darf von nun an nicht mehr verändert und der Leichnam nicht mehr bewegt werden. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, untersucht den Tatort und ruft ein Bestattungsunternehmen, das den Verstorbenen dann in die Rechtsmedizin überführt.

Danach leitet die Polizei ihren Bericht an die Staatsanwaltschaft weiter, um zu entscheiden, ob der oder die Tote weiter untersucht, beziehungsweise obduziert werden soll. Eine Obduktion findet nicht automatisch, sondern nur auf Anweisung statt und die Hinterbliebenen können auch keinen Einspruch dagegen erheben. Wenn die Todesursache unklar ist oder gar der Verdacht besteht, dass jemand bei dem Tod nachgeholfen haben könnte, ist eine Obduktion fest vorgeschrieben. Übrigens: Während bei der Leichenschau ein Arzt oder eine Ärztin genügt, braucht es bei einer Obduktion immer mindestens zwei Ärzte.

Gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, so wird die Staatsanwaltschaft in der Regel den Leichnam freigeben und der oder die Verstorbene kann bestattet werden. Ab hier übernimmt dann das von den Hinterbliebenen ausgewählte Bestattungsunternehmen. Während diese keinen Einfluss darauf haben, welches Bestattungsunternehmen von der Polizei gerufen wird, haben sie ab der Freigabe die freie Wahl. Auch wenn sie nicht wissen, wie lange die Sicherstellung des Leichnams dauert, so ist es durchaus sinnvoll, sich bereits vor der Freigabe des Verstorbenen auf die Bestattung vorzubereiten und das gewählte Bestattungsunternehmen zu informieren, da zahlreiche Dinge erledigt werden müssen, die man auch problemlos vorziehen kann.

Foto: Marina

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