Der digitale Nachlass: Bestatter kümmern sich auch um den Online-Bereich
Die meisten Leute haben heutzutage bereits einen digitalen Fußabdruck. Und das nicht nur jüngere Menschen, die Generation der so genannten „Silver Surfer“ ist im Internet hochaktiv. Darauf muss man nun auch bei Todesfällen reagieren, muss sich um den besagten digitalen Fußabdruck kümmern, ihn verwalten und gegebenenfalls aufkündigen.
Als Bestatter sind wir auch an dieser Stelle gefragt, denn welchen Interessen und Aktivitäten ein Mensch im Internet nachgeht, ist individuell sehr unterschiedlich. Von der einfachen E-Mail über das Anlegen und Registrieren persönlicher Profile, das Führen von Konten und Mitgliedschaften bis zum Abschluss von Verträgen mit einer Vielzahl von Unternehmen und Dienstleistern. Was also passiert nach dem Tod dieser Personen? Cordes Bestattungen aus Hannover ist dazu eine Kooperation mit „Columba“ eingegangen – einem Dienst, der sich ausschließlich um derartige Fälle kümmert.
Das Problem ist doch, dass die meisten Leute selbst engste Vertraute nicht über alle ihre Online-Aktivitäten informieren. Ein systematischer Überblick auf Zugangs- und Vertragsdaten wird nur selten hinterlegt. Auch Vermögenswerte und Guthaben der Verstorbenen können Angehörigen und Erben deshalb (unter Umständen auf immer) unbekannt bleiben. Was viele Menschen nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen und lösen sich nicht automatisch in anonyme Bits und Bytes auf.
Das Online-Schutzpaket – was übrigens nur über Bestattungsunternehmen zu buchen ist – ist quasi eine Vorsorge für den Fall des Falles. Über ein „Personal Data Management“ und unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Umgang mit personenbezogenen Daten übergibt Columba diese Daten ausschließlich an zertifizierte Dritte, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten als berechtigt registriert hat.
Wer weiter gehen will, kann auch Plus-Paket als Dienstleistung bekommen: Dann kümmert sich das Unternehmen in einem Dreipunkte-Plan (aktive Internet-Profile etwa in sozialen Netzwerken können deaktiviert werden, wenn möglich in einen „Trauer-Modus“ überführt werden oder komplett gelöscht werden) um die Abwicklung der nötigen und vorab festgelegten Maßnahmen. Sollten im Zuge der Nachlassverwaltung weitere Punkte auftauchen, die das digitale Erbe betreffen, so werden diese auch nachträglich abgewickelt.
Unnötig auflaufende Kosten, die Angehörige beziehungsweise die Erben übernehmen müssten, können so verhindert werden (beispielsweise bei kostenpflichtigen Online-Partnervermittlungen oder ähnlichen Diensten).