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COVID-19-Bedingungen bei einer Beerdigung
Hintergrund-Wissen, Organisation und Abwicklung, Wissen & Erfahrung

Wie viele Personen dürfen unter COVID-19-Bedingungen bei einer Beerdigung anwesend sein?

9. Dezember 2021/in Hintergrund-Wissen, Organisation und Abwicklung, Wissen & Erfahrung /von ruthemann
[Stand: 1. Dezember 2021]

Ist der Trauerfall eingetreten, so fragen sich natürlich die Angehörigen, wie es bei COVID-19 mit der Beerdigung ist? Wie viele Personen unter welchen Bedingungen, können bei der Abschiednahme teilnehmen? Wir haben uns dazu die aktuelle Verfügung der Region Hannover sowie das Hygiene-Konzept der Stadt angesehen. Zur Region gehören übrigens neben der Landeshauptstadt Hannover eine ganze Reihe von Gemeinden – von der Stadt Barsinghausen bis zur Stadt Wunstorf, insgesamt 21.

Die Bedingungen können sich natürlich jederzeit verändern, wenn es die Pandemie nötig macht. Wir sind als Bestatter stets auf dem Laufenden und können Ihnen verlässliche Auskunft geben. Übrigens: Religiöse Veranstaltungen, zu denen alle Trauerfeiern zählen, sind von den Vorgaben der Corona-Verordnung zur „3G-Regelung“ ausgenommen – unabhängig von der Anzahl der Trauergäste ist kein „3G-Nachweis“ erforderlich.

Generelle Bedingungen zur Corona-Verordnung

Jede Person (das gilt auch für vollständig geimpfte, getestete bzw. genesene Personen) hat auf dem Friedhof, auf dem Friedhofsparkplatz, in den Friedhofskapellen und an der Grabstätte einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten, so die offizielle Anweisung der Stadt Hannover.

In der Kapelle, beim Gang zur Grabstätte und am Grab müssen Trauergäste eine medizinische Maske tragen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Trauernden und ist auch unabhängig davon, ob sie getestet, geimpft oder genesen sind. Sobald ein Sitzplatz erreicht ist, darf die Maske abgesetzt werden.

Städtische Mitarbeitende, die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens sowie Trauerredner müssen ebenfalls eine medizinische Maske tragen, solange sie keinen Sitzplatz eingenommen haben. Eine solche Maske muss von allen Beteiligten auch beim Gang zur Grabstätte getragen werden, sollte das Abstandsgebot nicht eingehalten werden können. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen – und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können auch eine Stoffmaske tragen. Ausgenommen von der Pflicht die Maske zu tragen sind Trauerredner während der Rede sowie die Musiker während des Auftritts. COVID-19-Bedingungen bei einer Beerdigung

Anzahl der Trauergäste

Die Anzahl der Trauergäste in Kapellen hängt von der Größe der Räume ab. Es muss stets ein Hygieneabstand von 1,50 m zu anderen Personen eingehalten werden, daher sind Kapellen so bestuhlt, dass der Abstand eingehalten werden kann. Als Bestatter haben wir eine Übersicht erhalten, wie viele Trauergäste in den jeweiligen Kapellen der Region Hannover Platz finden und können daher perfekt planen.

Die aktuelle Verordnung enthält übrigens keine Einschränkungen für der Anzahl der Teilnehmenden an der Grabstätte selbst. Es ist daher zulässig, dass mehr Personen den Gang zur Grabstätte begleiten als an der Trauerfeier in der Friedhofskappelle teilgenommen haben. Es dürfen allerdings keine längeren Reden, längere Zeremonien o.ä. am Grab abgehalten werden – so soll der Zeitplan und die Abläufe der nachfolgenden Beisetzungen eingehalten werden. Ziel ist es, dass sich möglichst wenig Menschen begegnen.

Und noch ein Punkt zum Ablauf einer Beerdigung unter Corona-Bedingungen – als Bestatter sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten aller Teilnehmenden an der Trauerfeier zu erheben, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dazu gehören laut Verordnung der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer der jeweiligen Person. Bitte unterstützen Sie uns dabei.

P.S. Zum Hintergund: Es gibt drei COVID-19-Warnstufen. Die jeweils nächst höhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen entsprechende Werte erreichen. Die jeweilige Warnstufe wird dann von den Kommunen verkündet und gilt in der Regel ab dem übernächsten Tag.

Titelfoto: Peter / Foto: Анна Фризюк

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Schlagworte: Begräbnis, Kapelle, Pandemie, Trauerfeier
https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2021/12/AdobeStock_299422665.jpg 853 1280 ruthemann https://www.hannover-bestattung.de/wp-content/uploads/2022/10/logo-cordes-bestattungen.svg ruthemann2021-12-09 09:09:412021-12-06 18:15:31Wie viele Personen dürfen unter COVID-19-Bedingungen bei einer Beerdigung anwesend sein?

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