Teure Totenscheine – oder: wie sind eigentlich die Grundlagen der Abrechnung?
Schon aus rechtlichen Gründen, kommen Angehörige nicht darum einen Totenschein vorweisen zu können. Diese werden normalerweise von Ärzten ausgestellt – entweder im Krankenhaus oder zu Hause, beziehungsweise im Altenheim. Totenscheine werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet, sondern müssen von den Angehörigen selbst bezahlt werden, da die Mitgliedschaft in der Krankenkasse mit dem Tode endet. Wie viel Geld Ärzte für den Totenschein in Rechnung stellen dürfen, regelt die Gebührenordnung der Ärzte, die sogenannte GOÄ. Weiterlesen