Wie kann ich meine Bestattungswünsche sicher festlegen?
Jeder kann seine ganz persönlichen Wünsche über seine Bestattung zu Lebzeiten verbindlich bei dem Bestatter seines Vertrauens festlegen. Wer dies nicht tut, etwa die Art des Begräbnis oder der Trauerfeier vorzeitig fest zu vereinbaren, überlässt die Entscheidung dem so genannten Totensorgeberechtigten nach der gesetzlich geltenden Rangfolge.
Sind also keine verbindlichen Regelungen mit dem Bestatter oder über ein Testament festgelegt, so gelten Ehegattin/ Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner als diejenigen, die über die Art und Weise der Bestattung bestimmen. Die weitere Reihenfolge sind dann: Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und als Letztes stehen die Geschwister.
Wenig bekannt ist, dass jeder zu Lebzeiten einen Totensorgeberechtigten selbst bestimmen kann. Somit ist es also möglich, die Berechtigung auch seinem besten Freund oder sogar dem Bestatter anzuvertrauen, damit der letztendliche Wille auch so umgesetzt wird, wie man es sich wünscht.
Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich seine Bestattungswünsche schriftlich festzulegen oder gegenüber vertrauenswürdigen Personen klar zu äußern. Es bietet sich an, eine schriftliche Bestattungsverfügung und das Testament stets aktuell zu halten.