Urnenbeisetzungen: Warum dauert es so lange, bis der Bestatter einen Termin anbieten kann?
Immer wieder fragen uns die Angehörigen, warum wir ihnen vor der Einäscherung noch keinen (kurzfristigen) Termin zur Urnenbeisetzung geben können. Vor einigen Wochen erreichte uns ein Anruf einer Ratsuchenden. Sie sagte uns, dass ihr Schwiegervater verstorben sei und die Einäscherung eigentlich zwei Tage später stattfinden solle. Die Urnenbeisetzung war für fünf Tage später geplant; es erschien bereits eine Traueranzeige in der örtlichen Zeitung, alle Blumen waren bestellt und Verwandte aus ganz Deutschland hatten sich die Trauerfeier bereits im Kalender eingetragen. Doch nun fragte sie uns, wie man alle Trauergäste erreichen könne, um ihnen mitzuteilen, dass die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung doch nicht wie geplant stattfindet.
Was war passiert? Vor jeder Feuerbestattung findet zwingend eine amtsärztliche Untersuchung statt (auch zweite Leichenschau genannt), um etwa unnatürliche Todesursachen auszuschließen, da diese ja nach einer Feuerbestattung nicht mehr erkannt werden können. Wenn die Todesbescheinigung nicht mit dem körperlichen Zustand des Verstorbenen zusammenpasst oder sonstige Zweifel an den Umständen des Todes auftreten, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die die näheren Umstände des Todesfalls untersucht. Im konkreten Fall hatte der Amtsarzt Zweifel; der Staatsanwalt ordnete eine Obduktion an, die allerdings erst zehn Tage später stattfinden sollte. Damit war der Termin zur Urnentrauerfeier hinfällig geworden.
Wir rieten der Dame eine erneute Todesanzeige erscheinen zu lassen – mit dem Hinweis, dass die Beisetzung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse doch nicht wie geplant stattfinden wird. Da sich der Sterbefall in einem kleinem Dorf ereignete, sprachen wir ausserdem über einen Aushang an einem öffentlichen, vielfrequentiertem Ort, etwa der örtlichen Bäckerei.

Absage der Trauerfeier – hier hilft der Bestatter aus Hannover
Abschließend fragte sie uns, wer eigentlich Schuld an dieser zweifellos unbefriedigenden Situation sei. Das ist in dieser Situation sicher schwer zu klären, allerdings möchten wir kurz auf zwei Aspekte eingehen: Zum einen hätten wir als Bestatter den Angehörigen vor der amtsärztlichen Untersuchung keine derart kurzfristige Terminzusage für eine Urnenbeisetzung gemacht. Einige Friedhöfe vergeben sogar nur Termine für Urnenbeisetzungen, wenn sich die Urne bereits bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung befindet.
Viele Angehörige drängen trotzdem auf einen schnellen Beisetzungstermin, weil sie glauben, dass eine amtsärztliche Intervention in ihrem Fall ausgeschlossen sei. Doch bereits ein Sturz, der auch einige Wochen vor dem Tod aufgetreten sein kann, reicht aus, um den Staatsanwalt auf den Plan zu rufen und die Bestattung zu verzögern.
Todesermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nach der amtsärztlichen Untersuchung kommen zwar relativ selten vor, trotzdem sollte man diese Situation einkalkulieren. Und es zeigt, dass die Amtsärzte in deutschen Krematorien ihrer Arbeit gewissenhaft nachgehen.
Im konkreten Fall ist uns der mit zehn Tagen relativ große zeitliche Abstand zur Obduktion aufgefallen. Die zuständige rechtsmedizinische Abteilung begründete dies mit Überlastung. In Hannover verzögern Obduktionen normalerweise den Ablauf um höchstens ein bis drei Tage.