Leichenteile verkauft – Strafe erhalten: Amerikanische Bestatterin muss für 20 Jahre ins Gefängnis
Eine ehemalige amerikanische Bestattungsunternehmerin und ihre Mutter sind Anfang des Jahres (2023) verurteilt worden, weil sie Leichenteile ohne Zustimmung verkauft haben. Megan Hess, 46, und Shirly Koch, 69, sezierten zwischen 2010 und 2018 rund 560 Leichen und verkauften Leichenteile an medizinische Ausbildungsunternehmen, die nicht wussten, dass diese in betrügerischer Absicht erworben worden waren. In einigen Fällen wurden ganze Körper verkauft, so die Staatsanwaltschaft. In den USA ist es zwar legal, Organe für wissenschaftliche Zwecke zu spenden, nicht aber, sie zu verkaufen.
Angehörige vertrauten den zwei Bestatterinnen ihre verstorbenen Familienmitglieder an – doch anstatt die Leichen zu verbrennen, zerlegten die Frauen die Leichen und verkauften die Körperteile. Sie fälschten auch Dokumente, um Leichenteile verkaufen zu können, die mit HIV oder Hepatitis infiziert waren.
Die Frauen betrieben ein Bestattungsunternehmen in der Kleinstadt Montrose im US-Bundestatt Colorado. Dort verlangten sie laut der Anklage 1.000 US-Dollar für Einäscherungen von Leichen, die niemals stattfanden. In anderen Fällen sollen sie die Einäscherung gratis angeboten haben, wenn die Angehörigen zustimmten, Teile der Leichen zu „spenden“. Anstatt den Angehörigen beizustehen, betrogen sie Hunderte und schändeten die Körper der Verstorbenen, so die ermittelnden FBI-Beamte.
„Dies fällt wirklich total aus dem Rahmen“, so die Richterin und bezeichnete diese Verhandlung als den emotional aufreibendsten Fall während ihrer Zeit auf dem Richterstuhl. Das FBI hatte vorab im Rahmen einer mehrjährigen Untersuchung mit dem Namen „Operation Morbid Market“ Hunderte von Leichen und Leichenteilen aufgespürt, die von Hess und Koch an so weit entfernte Orte wie Saudi-Arabien verkauft wurden. Obwohl es sich technisch gesehen nicht um ein Gewaltverbrechen handelt, ist dies ein abscheuliches, ein heimtückisches Verbrechen, fasste Tim Neff, ein stellvertretender US-Staatsanwalt, der den Fall verfolgte, den Fall zusammen.
In Colorado und den meisten anderen Bundesstaaten ist es auch durchaus legal, dass Bestattungsunternehmen aus Leichen entnommene Gegenstände wie etwa Goldzahnersatz, weiterverkaufen. Es verstößt auch nicht gegen das Gesetz, ein sogenanntes „Leichenvermittlungsunternehmen“ in demselben Gebäude zu betreiben, in dem sich gleichzeitig ein Bestattungsunternehmen und ein Krematorium befinden, fasst die amerikanische Nachrichtenagentur Reuters die rechtliche Lage zusammen.
Jedoch konnte Reuters kein anderes Unternehmen in den Vereinigten Staaten finden, das so ein Konglomerat unter ein und dem selben Eigentümer solch ein „Angebot“ unterbringt. Solche Mehrzweckbetriebe werfen ganz klar ethische Bedenken auf, erklärten denn auch mehrere ehemalige Bestatter. Ein Bestattungsunternehmer, der auch als Leichenvermittler tätig ist, könnte schließlich so einen finanziellen Anreiz haben, einen Leichnam wegen seiner wertvollen Teile zu verkaufen, anstatt – wie üblich – eine kostengünstige Bestattung anzubieten.
Übrigens: Wer sich jetzt fragt, ob dies eigentlich hierzulande auch möglich wäre, der möge beruhigt sein. In Deutschland wird der Diebstahl von Leichen oder Körperteilen von Leichen als Störung der Totenruhe geahndet – wobei bereits der Versuch strafbar ist!
Foto: Nick Bakhur