Hausaufbahrung und Abschiednahme – von Ronnenberg bis Hannover
Bis ins 19. Jahrhundert – im ländlichen Raum noch länger – wurden Verstorbene für den Zeitraum zwischen dem Tod und der Beisetzung zuhause aufgebahrt. Seit dem späten 18. Jahrhundert gab es jedoch aufgrund des fortschreitenden Wachstums der Städte eine Welle von Friedhofsverlegungen; darüber hinaus versuchte der Staat, stärkeren Einfluss auf das sich bis zu diesem Zeitpunkt unter kirchlicher Kontrolle befindlichen Bestattungswesen zu nehmen. So entstanden unter kommunaler Trägerschaft weit außerhalb der Städte repräsentative Friedhöfe mit Friedhofskapellen, Verstorbenenhallen und Verwaltungsgebäuden verbunden mit zunehmender gartenkünstlerischer Gestaltung als Kulisse.
Aus hygienischen Gründen wurden auf den Friedhöfen Verstorbenenhallen (Leichenhallen) errichtet und so die als hygienisch bedenklich betrachtete Hausaufbahrung abgelöst. Der Abschied von den Verstorbenen wurde somit auf die Trauerfeier reduziert, und die Leichenhallen wurden zum architektonischen Ausdruck einer technisch-hygienischen Denkweise sowie einer zunehmenden behördlichen Kontrolle und Bürokratisierung im Umgang mit den Toten.
In der heutigen Zeit ist die traditionelle Hausaufbahrung in Vergessenheit geraten; viele Menschen haben eine Angst vor dem toten Körper entwickelt und bitten das Bestattungsinstitut, ihre verstorbenen Angehörigen schnellstmöglich zur Verstorbenenhalle zu überführen. Allerdings erlaubt das Niedersächsische Bestattungsgesetz sehr wohl, dass Verstorbene bis zu 36 Stunden nach dem Tode im Sterbehaus verbleiben dürfen. Vereinzelt wird daher auch die in Vergessenheit geratene Tradition der Totenwache oder der kirchlichen Aussegnung wieder reaktiviert.
Danach muss die Überführung in eine Verstorbenenhalle erfolgen. Auf vielen Friedhöfen gibt es dazu spezielle Abschiedsräume, die eine offene Aufbahrung des Verstorbenen zur Abschiednahme am offenen Sarg ermöglichen.
Selbstverständlich bietet auch Friedrich Cordes Bestattungen auf Friedhöfen, die über keine speziellen Räumlichkeiten für Verabschiedungen verfügen (wie etwa auf den Friedhöfen in Empelde, Ronnenberg, Weetzen, Gehrden und Benthe) die Möglichkeit einer Abschiednahme am offenen Sarg in der Friedhofskapelle an. Auf anderen Friedhöfen (wie beispielsweise auf den Stadtfriedhöfen Hannover-Ricklingen oder auch in Lahe) gibt es für die Abschiednahme am offenen Sarg eigens dafür eingerichtete Verabschiedungsräume.