Kostenübernahme durch das Amt
Können die Kosten einer Bestattung von den Angehörigen nicht aufgebracht werden, besteht die Möglichkeit, beim Sozial- oder Ordnungsamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 74 SGB XII. Der Gesetzgeber spricht dabei von den „erforderlichen Kosten“ – gemeint ist eine einfache, aber würdevolle Bestattung.
In der Landeshauptstadt Hannover ist hierfür das Ordnungsamt Hannover zuständig, in der Region Hannover die jeweiligen kommunalen Ordnungsämter.. Im Rahmen des Verfahrens werden die wirtschaftlichen Verhältnisse aller bestattungspflichtigen Angehörigen offengelegt. Wichtig dabei: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass alle bestattungspflichtigen Personen das Erbe ausschlagen.
Wer kann einen Antrag stellen? Werden alle Kosten erstattet? Wir klären mit Ihnen alle wichtigen Fragen.
Was Sie bei einer Sozialbestattung selbst entscheiden können
Auch im Rahmen einer Sozialbestattung treffen Sie die wesentlichen Entscheidungen – innerhalb der Vorgaben des Sozialamts. Das bedeutet konkret, dass Sie wählen können zwischen:
- Erdbestattung oder Feuerbestattung
- einer Abschiednahme am offenen Sarg, einer Trauerfeier oder Urnentrauerfeier – in einer Friedhofskapelle oder Kirche Ihrer Wahl
- dem Friedhof in Hannover oder der Region Hannover, auf dem die Beisetzung stattfinden soll
- alternativen Bestattungsformen wie einer Seebestattung oder einer Waldbestattung im RuheForst oder FriedWald – etwa im RuheForst Deister in Wennigsen-Bredenbeck
Diese Entscheidungsmöglichkeiten bestehen jedoch nur dann, wenn die Bestattung rechtzeitig und innerhalb der gesetzlichen Fristen durchgeführt wird.
Die Bestattungsfrist in Niedersachsen: Ganze acht Tage
Hier liegt die zentrale Schwierigkeit vieler Sozialbestattungen: Die Prüfung des Antrags durch das Sozialamt oder Ordnungsamt kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Gleichzeitig schreibt § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes vor, dass eine Bestattung innerhalb von acht Tagen zu erfolgen hat.
Da viele Bestattungsunternehmen bei Sozialbestattungen eine Vorauszahlung verlangen, geraten Angehörige ohne eigene Mittel häufig in eine aussichtslos erscheinende Lage: Die Frist verstreicht, ohne dass eine Bestattung stattfindet.
In diesem Fall erhalten die Angehörigen dann üblicherweise ein Schreiben vom Ordnungsamt, das über die gesetzliche Bestattungspflicht informiert und eine neue Frist setzt.
Was passiert, wenn diese Frist abläuft?
Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Bestattung, wird die Behörde im Wege der sogenannten Ersatzvornahme tätig (§ 8 Abs. 4 Niedersächsisches Bestattungsgesetz). In der Landeshauptstadt Hannover ist dafür das Ordnungsamt Hannover zuständig, in der übrigen Region Hannover die jeweiligen kommunalen Ordnungsämter. Die Behörde veranlasst dann eine Feuerbestattung mit anonymer Urnenbeisetzung.
Für Angehörige bedeutet das: keine Abschiednahme, keine Trauerfeier, kein individuell gekennzeichnetes Grab, das später besucht werden könnte. Gleichzeitig werden die Kosten der Ordnungsamtsbestattung den bestattungspflichtigen Angehörigen dennoch in Rechnung gestellt – und können mehrere tausend Euro betragen. Genau diese Situation lässt sich vermeiden.
Wir sind für Sie da!
Rufen Sie uns gerne direkt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir prüfen Ihre Situation individuell, diskret und kostenfrei.
Telefon: 0511 / 46 44 45
E-Mail: info@cordes-bestattungen.de
Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir für Sie Fristen einhalten können!
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!
Wir arbeiten seit vielen Jahren im Bereich der Sozialbestattung in der Region Hannover und kennen die Abläufe aus der täglichen Praxis sowie in ihren rechtlichen und organisatorischen Zusammenhängen.
Bitte beachten Sie:
- Beerdigungskosten bei einer Sozialbestattung trägt das zuständige Ordnungsamt oder Sozialamt
- Schnelle Vorgehensweise erforderlich, um Fristen einzuhalten
- Alle Bestattungsarten weiterhin möglich
Sven Friedrich Cordes ist auf das Thema Sozialbestattung spezialisiert und hat sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit intensiv mit Sozial- und Ordnungsamtsbestattungen in der Region Hannover auseinandergesetzt. Er kennt die Abläufe aus der täglichen Praxis – rechtlich wie organisatorisch – und hat bereits viele Angehörige durch schwierige Situationen begleitet.
Mit diesem Formular erhalten Sie einen Eindruck, welche Informationen das Sozialamt für einen Antrag von Ihnen benötigt. Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung!
Unser Ansatz: schnell und unkompliziert
Als Rahmenvertragspartner des Sozialamts der Region Hannover können wir in vielen Fällen die Bestattung sofort und fristgerecht umsetzen – auch wenn die Entscheidung des zuständigen Amts noch aussteht. Wir rechnen nach den vom Sozial- oder Ordnungsamt vorgegebenen Sätzen ab und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf. Für Sie bedeutet das:
