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Grabmale – was man dazu wissen sollte

28. Dezember 2012/in Wissen & Erfahrung /von ruthemann

Grab, Grabstätte oder Ruhestätte – oder eben Grabmal, wie immer man es nennt, es gibt mehrere Dinge, die man dazu grundsätzlich wissen sollte. Das fängt mit dem Grab selbst an, der Definition was man darunter versteht, bis hin zu Bedingungen, zu Rechten und Pflichten. An dieser Stelle eine kleine Zusammenfassung.

Eine Grabstätte ist eine räumlich abgegrenzte Fläche für die Beisetzung von Särgen oder Urnen. Sie kann eine oder mehrere Grabstellen umfassen, deren Anzahl entscheidend für die fälligen Gebühren ist. Wichtig zu beachten ist, dass an einer Grabstätte durch die Entrichtung der Gebühren kein Eigentum erworben wird, sondern nur ein Nutzungsrecht. So genannte Wahlgrabstätten können nach dessen Ablauf für eine weitere Nutzung verlängert werden – bei Reihengrabstätten ist eine solche Verlängerung ausgeschlossen, sie fallen nach Ablauf des Nutzungsrechtes an den Friedhofsträger zurück.

Eine Grabstelle ist der genau definierte Ort, der für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne vorgesehen ist. Es können – je nach Friedhof – bis zu acht Urnen zusätzlich zum Sarg auf einer Erdwahlgrabstätte beigesetzt werden. Dann wäre die Grabstätte allerdings vollständig belegt, so dass jede weitere Beisetzung erst nach Ablauf der Ruhezeit erfolgen kann (durch eine Neubelegung).

Es gibt Grabstätten, deren Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten vom Nutzungsberechtigten nicht verlängert werden. Wenn niemand das Nutzungsrecht übernehmen will – das kann auch ein Freund der Familie sein – werden die Grabsteine oberirdisch geräumt. Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen in Hannover 20 Jahre – auf den Friedhöfen in Ronnenberg (einschließlich der Friedhöfe in Empelde, Benthe, Weetzen, Ihme-Roloven) und in Gehrden hingegen 25 Jahre.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann auf derselben Grabstelle wieder ein Sarg bzw. eine Urne beigesetzt werden (das wäre dann eine Neubelegung). Findet jedoch während der Ruhezeit eine erneute Beisetzung auf derselben Stelle statt, so ist dies eine Störung der Totenruhe, die sogar unter Strafe steht. Einzelne Grabstellen einer mehrstelligen Grabstätte können nicht verlängert werden, stets nur die gesamte Grabstätte. Allerdings sind Beisetzungen auf einer anderen Stelle der Grabstätte möglich, wenn deren Ruhezeit abgelaufen ist oder auf der entsprechenden Stelle noch keine Beisetzung stattgefunden hat.

Ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben und nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Auch die Lage und seine Größe können gewählt werden – bis hin zu großen Anlagen für Vereine und Institutionen. In den letzten 10 bis 15 Jahren wurde von Seiten der Angehörigen immer häufiger der Wunsch an die Friedhofsverwaltungen herangetragen, eine Grabart anzubieten, die mit wenig oder keiner Pflege auskommt, aber trotzdem eine individuelle Kennzeichnung mit dem Namen des Verstorbenen auf einer Grabplatte oder einem Grabstein ermöglicht.

Während es auf den Friedhöfen der Stadt Hannover schon seit längerer Zeit die sogenannten Rasenreihengräber sowohl für Feuerbestattungen als auch für Erdbestattungen (häufig auch als „halbanonyme Gräber“ bezeichnet) gibt, wird diese Grabart von der Friedhofsverwaltung der Stadt Ronnenberg erst seit dem 1. April 2012 angeboten. Bevor Rasenreihengräber für Urnenbestattungen auf dem Friedhof in Empelde eingerichtet wurden, nutzten viele unserer Kunden aus Empelde und Umgebung neben den Stadtfriedhöfen in Ricklingen und Badenstedt vor allem den Friedhof in Gehrden, der schon seit ähnlich langer Zeit wie die hannoverschen Friedhöfe Reihengräber anbietet.

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